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Alarmierung der Bevölkerung

Mit der Alarmierung soll die Bevölkerung auf drohende Gefahren aufmerksam gemacht werden. Zu diesem Zweck ist in der Schweiz ein flächendeckendes Alarmierungssystem mit folgenden Mitteln verfügbar:

  • stationäre Sirenen
  • mobile Sirenen
  • Alarmierung über Telefon

Allgemeiner Alarm

Mit einem regelmässig auf- und absteigenden Ton wird der Allgemeine Alarm ausgelöst. Das Zeichen dauert bei stationären Sirenen eine Minute und wird nach vier Minuten Unterbrechung wiederholt.

Ausgelöst wird der Allgemeine Alarm, wenn eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. Er kündigt Verhaltensanweisungen oder amtliche Mitteilungen an, die über Radio verbreitet werden.

Verhaltensmassnahmen

  • Radio hören
  • Anweisungen der Behörden befolgen
  • Nachbarn informieren

Ende der Gefahr

Die Lockerung von Schutzmassnahmen und das Ende der Gefahr werden über Radio und durch die örtlichen Behörden bekannt gegeben.

Wasseralarm

Der Wasseralarm kommt ausschliesslich in gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen zur Anwendung. Er besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden Dauer in Abständen von je zehn Sekunden.

Verhaltensmassnahmen

  • gefährdetes Gebiet sofort verlassen
  • sich in höher gelegene Gebiete ausserhalb des Überflutungsgebiets begeben
  • sichere Warteräume (gemäss Wasseralarm-Merkblatt) aufsuchen

Ende der Gefahr

Die Lockerung von Schutzmassnahmen und das Ende der Gefahr werden über Radio und durch die örtlichen Behörden bekannt gegeben.

Wasseralarm-Merkblatt der Gemeinden und Bezirke

  • Der «Wasseralarm» ertönt, wenn immer möglich, erst nach dem Zeichen «Allgemeiner Alarm», welches die Bevölkerung zuerst auf die Gefahr aufmerksam macht.
  • Ertönt der «Allgemeine Alarm», bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
  • Ertönt der «Wasseralarm», so muss die Bevölkerung das gefährdete Gebiet sofort verlassen.
  • Befinden Sie sich beim Ertönen des Wasseralarms im Überflutungsgebiet einer Stauanlage, so verlassen Sie das gefährdete Gebiet sofort in höher gelegene Gebiete ausserhalb des Überflutungsgebiets (gemäss Informationen des Wasseralarm-Merkblattes).
  • Haben Sie das gefährdete Gebiet verlassen, so begeben Sie sich zu einem sicheren Warteraum Ihrer Gemeinde (gemäss Informationen des Wasseralarm-Merkblattes).

Merkblätter Wasseralarm Wägitalersee

Merkblätter Wasseralarm Sihlsee

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