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Regierungsrat verabschiedet eine neue Gesundheitsverordnung

Stärkung der Gesundheitsversorgung und Digitalisierung der Bewilligungsverfahren

Der Regierungsrat hat eine Totalrevision der Gesundheitsverordnung beschlossen. Diese hat eine Abstimmung auf übergeordnetes Recht und Modernisierung der Bestimmungen zum Zweck. Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Die aktuelle Gesundheitsverordnung stammt aus dem Jahr 2003 und wurde zuletzt 2016 teilrevidiert. Aufgrund zahlreicher Entwicklungen im Bundesrecht, etwa im Bereich der Zulassung von Gesundheitsberufen und Organisationen zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), war eine grundlegende Überarbeitung notwendig. Der Regierungsrat hat deshalb eine Totalrevision der Gesundheitsverordnung beschlossen. Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Neue Berufe unter der Bewilligungspflicht
Neu unterstehen auch Berufsgruppen wie Neuropsychologen, Optometristen und Podologen der kantonalen Berufsausübungsbewilligung. Ebenso wurde für Organisationen der Chiropraktik, Logopädie, Hebammen, Ernährungsberatung, Psychotherapie, Podologie und Neuropsychologie eine Betriebsbewilligungspflicht eingeführt. Die neuen Regelungen orientieren sich an den bundesrechtlichen Vorgaben und tragen der zunehmenden Spezialisierung und interprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen Rechnung.

Digitalisierung und Effizienzsteigerung
Mit der Totalrevision wird das Bewilligungsverfahren vereinfacht und stärker digitalisiert. Neu wird vermehrt auf nationale Berufsregister wie beispielsweise auf das Medizinalberuferegister (MedReg) abgestützt. Dies reduziert den administrativen Aufwand für Gesuchstellende und Verwaltung. Die revidierte Verordnung ermöglicht zudem die Entrichtung von Beiträgen für Aus- und Weiterbildungsmassnahmen zur Sicherung der hausärztlichen Grundversorgung und der Pädiatrie.

Dreijährige Übergangsfrist für bestehende Einrichtungen
Für neu bewilligungspflichtige Berufe und Organisationen, die bereits im Kanton Schwyz tätig sind, wurde eine Übergangsfrist von drei Jahren festgelegt. Diese Frist ermöglicht es den Betroffenen, die neuen Voraussetzungen zu erfüllen und die notwendigen Bewilligungen einzuholen.

Nur geringer zusätzlicher Aufwand erwartet
Trotz der erweiterten Bewilligungspflichten erwartet der Regierungsrat aufgrund der Digitalisierung keinen signifikanten zusätzlichen Ressourcenbedarf. Zu den rund 2300 regulären Anträgen werden während der Übergangsfrist etwa 140 zusätzliche Gesuche erwartet.

 

Staatskanzlei


Regierungsrat Damian Meier
Vorsteher Departement des Innern
+41 41 819 16 65
(erreichbar: Donnerstag, 28. August 2025, 10 bis 11 Uhr)

 


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