Medizinische Dienste
Der Kantonsarzt, die Kantonsapothekerin und der Kantonszahnarzt erbringen Dienstleistungen für Ihre Gesundheit. Dazu zählen Bewilligungen für Gesundheitsberufe, der Gesetzesvollzug bei Heil- und Betäubungsmitteln, die Bereitstellung von Gesundheitsinformationen oder schulärztliche Untersuchungen.
Kantonsärztlicher Dienst
Der Kantonsärztliche Dienst fördert und schützt die Gesundheit der Schwyzer Bevölkerung. Er überwacht, berät, informiert und greift ein, wenn es notwendig ist. Der Kantonsärztliche Dienst ist im Verbund mit dem EPBI Zürich eine vom SIWF anerkannte ärztliche Weiterbildungsstätte der höchsten Kategorie A zur Erlangung des Facharztes, der Fachärztin in Prävention und Public Health. Näheres finden Sie im Weiterbildungskonzept unter Ziffer 1.3.
Praxisassistenzprogramm
Das Praxisassistenzprogramm ermöglicht Assistenzärztinnen und Assistenzärzten der Fachrichtung Allgemeine Innere Medizin, eine Weiterbildung in einer Hausarztpraxis zu absolvieren. Auch angehende Kinderärztinnen und Kinderärzte können teilnehmen und sich in einer Kinderarztpraxis weiterbilden. Pro Jahr stehen zehn Praxisassistenzstellen mit einer Dauer von jeweils sechs Monaten zur Verfügung.
Mit dem Programm soll dem Fachkräftemangel in der haus- und kinderärztlichen Grundversorgung gezielt entgegengewirkt und eine nachhaltige ärztliche Grundversorgung für die Bevölkerung sichergestellt werden.
ReMed
Das Unterstützungsnetzwerk ReMed hilft Ärztinnen und Ärzten aus kritischen Momenten und begleitet sie aus der Krise.
Kantonsapothekerin
Die Kantonsapothekerin unterstützt das Amt für Gesundheit und Soziales beim Vollzug der Gesetzgebung über Heil- und Betäubungsmittel. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Aufsicht über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Medizinprodukten. Dies beinhaltet die Überwachung der Abgabestellen von Heilmitteln wie Apotheken, Drogerien, Arzt- und Zahnarztpraxen, Spitalapotheken, Heime, sowie die Aufsicht über Betriebe mit einer kantonalen Bewilligung zur Herstellung von Arzneimitteln. Die Kantonsapothekerin des Kantons Schwyz übt ihre Aufgabe auch für die Kantone Uri, Ob- und Nidwalden und Glarus aus.
Impfen in Apotheken
- Merkblatt über die Anforderungen an das Impfen in Apotheken
- Liste der bewilligten Impfungen zur Verabreichung in Apotheken
Inspektion
Inspektionen finden bei Eröffnung, Handänderung, Verwalterwechsel, Verlegung oder Umbau sowie periodisch ca. alle fünf Jahre statt. Die Inspektorinnen und Inspektoren prüfen die Betriebe anhand der Leitlinien und Positionspapiere der Kantonsapothekervereinigung.
Firmen und Institutionen
Mit der Inspektion von Firmen und Institutionen, welche Tätigkeiten im Heilmittelbereich ausüben (Arzneimittelhersteller und -grosshändler) und grundsätzlich der Bewilligungspflicht von Swissmedic unterstehen, hat der Kanton Schwyz die Kantonale Heilmittelkontrolle Zürich für die Durchführung der Inspektion beauftragt.
Rezeptfälschung, Arznei- und Betäubungsmittel
Arzneimittel
- Meldung Hausspezialitäten - Ergänzung
- Meldung Hausspezialitäten - Änderung
- Protokoll zur Notfallabgabe von Arzneimitteln mit kontrollierten Substanzen ohne ärztliche Verschreibung
- Merkblatt für die Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen der Berufsausübung durch Hebammen und Entbindungspfleger
Betäubungsmittel
- Merkblatt für den Umgang mit Betäubungsmitteln
- Lieferschein für Betäubungsmittelretouren
- Meldung zur Abgabe bzw. Verordnung eines als Arzneimittel zugelassenen Betäubungsmittels für eine andere als die zugelassenen Indikationen (Off Label Use)
Rezeptfälschungen
Weitere Informationen
Kantonszahnarzt
Der Kantonszahnarzt hat die Aufsicht über den zahnmedizinischen Bereich, die Beratung der Öffentlichkeit und der Behörden bei zahnmedizinischen Fragen, die fachliche Beurteilung von Gesuchen um eine Bewilligung zur Tätigkeit als Zahnärztin oder als Zahnarzt, die Begutachtung von zahnärztlichen Behandlungsvorschlägen im Sozialbereich und die Vertretung des Kantons in Fachgremien.