Kurzarbeitsentschädigung
Die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) der Arbeitslosenversicherung deckt den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Damit sollen Kündigungen vermieden werden.
Die Broschüre Kurzarbeitsentschädigung beantwortet die häufigsten Fragen zur Kurzarbeitsentschädigung. Auf der Seite Kurzarbeitsentschädigung finden Arbeitgeber weitere Informationen und Formulare.
Vorgehensweise (Normalfall)
1. Voranmeldung
Es ist eine Voranmeldefrist (in der Regel 10 Tage) einzuhalten.
- Reichen Sie die Voranmeldung von Kurzarbeit online ein. Loggen Sie sich hierfür als «Arbeitgeber» im Job-Room ein und öffnen Sie die Navigationsleiste links. Klicken Sie auf den Menüpunkt «Kurzarbeit» und öffnen Sie den eService «Voranmeldung Kurzarbeit (KA)» mit Klick auf «Voranmeldung erfassen». Diesen eService können Sie nur mit Log-in benutzen. Bitte beachten Sie hierzu die Registrierungsanleitung.
2. Bewilligung
Falls wir die Kurzarbeit bewilligen, werden die Daten Ihres Unternehmens automatisch an die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse gesendet.
Die monatliche Kurzarbeitsentschädigung wird Ihrem Unternehmen in der Regel jeweils im darauf folgenden Monat ausbezahlt.
3. Abrechnung
Um den Entschädigungsanspruch geltend zu machen, reichen Sie die Abrechnung von Kurzarbeit online ein. Loggen Sie sich hierfür als «Arbeitgeber» im Job-Room ein und öffnen Sie die Navigationsleiste links. Klicken Sie auf den Menüpunkt «Kurzarbeit» und öffnen Sie den eService «Antrag/Abrechnung Kurzarbeit» mit Klick auf «Antrag erfassen».
Vorgehensweise bei wetterbedingten Kundenausfällen
Wenn wegen aussergewöhnlicher Wetterbedingungen die Kunden ausbleiben und es daher nicht sinnvoll ist, die üblichen Dienstleistungen anzubieten, kann die Arbeitslosenversicherung einen Teil der trotz des Arbeitsunterbruchs entstehenden Lohnkosten entschädigen. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsverhältnisse bestehen bleiben (d. h. der Arbeitgeber muss seinen arbeitsvertraglichen Pflichten, insbesondere der Lohnzahlungspflicht, nachkommen).
1. Voraussetzungen prüfen
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein
- Die Witterungsverhältnisse sind aussergewöhnlich;
- Der Betrieb muss bei der Voranmeldung den Beweis erbringen, dass er während dem fraglichen Zeitraum in drei der letzten fünf Jahre geöffnet war;
- Der Umsatz in der betreffenden Abrechnungsperiode liegt unter 25 % des Durchschnittes der fünf Vorjahre.
Im Gegensatz zu anderen Kurzarbeitsentschädigungen haben bei wetterbedingten Kundenausfällen auch Arbeitnehmende in einem befristeten Verhältnis Anspruch auf Entschädigung.
2. Voranmeldung
Die Voranmeldefrist beträgt einen Tag. Der Ausfall muss also spätestens einen Tag im Voraus gemeldet werden.
- Reichen Sie die Voranmeldung von Kurzarbeit online ein. Loggen Sie sich hierfür als «Arbeitgeber» im Job-Room ein und öffnen Sie die Navigationsleiste links. Klicken Sie auf den Menüpunkt «Kurzarbeit» und öffnen Sie den eService «Voranmeldung Kurzarbeit (KA)» mit Klick auf «Voranmeldung erfassen». Diesen eService können Sie nur mit Log-in benutzen. Bitte beachten Sie hierzu die Registrierungsanleitung.
3. Bewilligung
Falls wir die Kurzarbeit bewilligen, werden die Daten Ihres Unternehmens automatisch an die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse gesendet.
Die monatliche Kurzarbeitsentschädigung wird Ihrem Unternehmen in der Regel jeweils im darauf folgenden Monat ausbezahlt.
4. Abrechnung
Um den Entschädigungsanspruch geltend zu machen, reichen Sie die Abrechnung von Kurzarbeit online ein. Loggen Sie sich hierfür als «Arbeitgeber» im Job-Room ein und öffnen Sie die Navigationsleiste links. Klicken Sie auf den Menüpunkt «Kurzarbeit» und öffnen Sie den eService «Antrag/Abrechnung Kurzarbeit» mit Klick auf «Antrag erfassen».
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den Abrechnungen direkt an Ihre Arbeitslosenkasse.