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Unternehmen

Wir unterstützen Unternehmen in vielfältigen Belangen rund um Personalfragen und Arbeitsmarktintegration. Ob Sie Mitarbeitende suchen, von Kurzarbeit betroffen sind oder eine Bewilligung für Nachtarbeit benötigen – wir bieten Ihnen Lösungen und eine kompetente Beratung.

Öffentliche Arbeitsvermittlung

Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren helfen Arbeitgebenden kostenlos bei der Suche nach neuen Mitarbeitenden. Hierfür wird auf eine zentrale Datenbank zugegriffen, in der alle freien Stellen und Stellensuchenden erfasst sind. Alle Unternehmen und Arbeitgebenden, die Stellen zu vergeben haben, egal ob befristet oder unbefristet, können von diesen Service nutzen.

Verwenden Sie das Online-Meldeformular, um die offene Stelle zu melden.

Private Arbeitsvermittlung / Personalverleih

Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih sind bewilligungspflichtig. 

Betriebs- und Ausnahmebewilligungen

Informieren Sie sich über die gesetzlichen Voraussetzungen für Ihr Gewerbe und beantragen Sie die nötigen Bewilligungen:

Massenentlassungen

Eine geplante Massenentlassung muss uns frühzeitig gemeldet werden, spätestens bei Ausspruch der Kündigungen. Ohne Meldung sind die Kündigungen möglicherweise unwirksam. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist ratsam. Die öffentliche Arbeitsvermittlung können Sie bei Umstrukturierungen und Betriebsschliessungen unterstützen.

Eine Massenentlassung liegt vor, wenn die Zahl der Kündigungen bestimmte Grenzen überschreiten, die wie folgt festgelegt sind:

  • ab 10 Personen in Betrieben mit 20 bis 99 Arbeitnehmenden
  • ab 10 % der Beschäftigten in Betrieben mit 100 bis 299 Arbeitnehmenden
  • ab 30 Personen in Betrieben mit 300 und mehr Arbeitnehmenden

Das Merkblatt Betriebsschliessungen und Entlassungen in grösserer Zahl informiert Sie über die Vorgehensweise bei Massenentlassungen.

Stellenmeldepflicht

Arbeitgebende müssen offene Stellen in Berufsgruppen mit mindestens fünf Prozent Arbeitslosigkeit den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden, auch wenn diese durch private Arbeitsvermittler, Headhunter oder Personalverleihfirmen vermittelt werden (Stellenmeldepflicht).

Die Meldepflicht fällt weg, wenn:

  • eine Stelle mit einer Person besetzt wird, die seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen arbeitet;
  • eine Stelle durch Angehörige eines Zeichnungsberechtigten des Unternehmens besetzt wird;
  • die Anstellung maximal 14 Kalendertage dauert;
  • der Arbeitgeber selbst beim RAV registrierte Stellensuchende findet und anstellt – deren Profile sind auf arbeit.swiss publiziert.

Vorgehensweise

  • Offene Stellen mittels Online-Formular melden;
    • Füllen Sie das Anforderungsprofil («Skills») möglichst detailliert aus, damit das RAV gezielt passende Dossiers von Stellensuchenden vorschlagen kann.
  • Innert drei Arbeitstagen nach Meldung der Stelle übermittelt Ihnen das RAV die passenden Dossiers zur Prüfung.
  • Teilen Sie dem RAV mit,
    • welche Stellensuchenden Sie zu einem Bewerbungsgespräch oder einer Eignungsabklärung eingeladen haben
    • ob Sie eine der vorgeschlagenen Personen angestellt haben.

Für gemeldete Stellen gilt ein Publikationsverbot von 5 Arbeitstagen, beginnend am Arbeitstag nach Eingang der RAV-Bestätigung – erst nach Ablauf dieser Frist dürfen Sie die Stelle öffentlich ausschreiben. 

Versicherungsleistungen

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) bietet diverse finanzielle Unterstützungen für Arbeitgebende an:

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