«Falsches Instrument für Stärkung der Kaufkraft»
Kommission lehnt kantonale Prämienverbilligungs-Initiative ab
Die kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit hat die Volksinitiative «Kaufkraft stärken – Prämienverbilligung auch für den Mittelstand» vorberaten. Sie beantragt dem Kantonsrat, die Initiative für gültig zu erklären, aber abzulehnen. Damit folgt sie dem Antrag des Regierungsrates.
Die kantonale Initiative «Kaufkraft stärken – Prämienverbilligung auch für den Mittelstand» der SP Kanton Schwyz verlangt in der Form einer allgemeinen Anregung, dass der Kanton Schwyz die Prämienverbilligung auf mindestens den durchschnittlichen Pro-Kopf-Beitrag aller Kantone erhöht, sodass auch Teile des Mittelstands durch Beiträge an die Krankenkassenprämien entlastet werden. Eingereicht wurde die Initiative am 26. Juni 2024.
Die zuständige kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit hat die Initiative vorberaten. Sie beantragt dem Kantonsrat, die Initiative für gültig zu erklären, aber abzulehnen. Die Kommission stellt sich dabei hinter die Argumentation des Regierungsrates, welcher auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundes zur Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenversicherungsprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» verweist, aufgrund dessen das Prämienverbilligungssystem im Kanton Schwyz ohnehin zwingend überprüft und angepasst werden muss. Die Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags des Bundes führt bereits zu einer substanziellen Erhöhung des Kantonsbeitrages an die Prämienverbilligung und dadurch zu einer gewissen Harmonisierung der Prämienverbilligungssysteme der Kantone. Die kantonale Initiative «Kaufkraft stärken – Prämienverbilligung auch für den Mittelstand» komme somit zum falschen Zeitpunkt.
Gemäss provisorischer Berechnung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) würde der Kantonsanteil nach Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags des Bundes und auf Basis der Zahlen 2025 gegenüber heute zusätzlich rund 17.3 Mio. Franken betragen. Die kantonale Initiative «Kaufkraft stärken – Prämienverbilligung auch für den Mittelstand» würde den Steuerzahler basierend auf den heute vorliegenden Zahlen darüber hinaus weitere 17 Mio. Franken kosten. Die Kommission spricht sich gegen die beabsichtigte Umverteilung über das Instrument der individuellen Prämienverbilligung aus. Für die Stärkung der Kaufkraft müsse ein anderes Instrument gefunden werden. Die Krankenkassenprämien im Kanton Schwyz gehörten zu den tiefsten in der Schweiz. Es sei falsch, die Prämienverbilligung auf das schweizerische Mittel zu heben, weil im Kanton Schwyz weniger Prämienverbilligung pro Kopf notwendig sei als in Kantonen, wo die Belastung deutlich höher sei.
Der Kantonsrat muss noch in diesem Jahr über die kantonale Initiative «Kaufkraft stärken – Prämienverbilligung auch für den Mittelstand» Beschluss fassen. Bei einer Ablehnung entscheidet das Volk darüber.
Kantonsrat
Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit
Irene Huwyler Gwerder
Präsidentin der Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit
+41 79 664 73 48
(erreichbar: Montag, 27. Oktober 2025, 13.30 – 15.00 Uhr)