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Neue «Sozialversicherungsanstalt Schwyz»

Eröffnung eines Vernehmlassungsverfahrens

Im Rahmen der Umsetzung der auf Stufe Bund beschlossenen Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule müssen im kantonalen Recht Anpassungen vorgenommen werden. Im Wesentlichen soll eine «Sozialversicherungsanstalt Schwyz» mit einer Verwaltungskommission als Aufsicht entstehen. Der Regierungsrat gibt eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung.

Eine Anpassung des Bundesrechts bildet im Kanton Schwyz Grundlage, die Organisation der heutigen Ausgleichskasse / IV-Stelle weiter zu stärken und den künftigen Erfordernissen anzupassen. So soll mit einer Anpassung im kantonalen Recht insbesondere aus den bisherigen drei selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten «Ausgleichskasse Schwyz», «IV-Stelle Schwyz» und «Familienausgleichskasse Schwyz» mit der «Sozialversicherungsanstalt Schwyz» (SVASZ) eine einzige Anstalt werden («aus 3 mach 1»). Dies ermöglicht eine Verschlankung der heutigen Strukturen.

Neue Aufsicht
Für die neue SVASZ muss zudem künftig eine vom Kanton unabhängige Verwaltungskommission als strategisches Aufsichtsorgan eingerichtet werden. Dies gilt für diejenigen Bereiche, die nicht ohnehin bereits der direkten Bundesaufsicht unterstehen. Die Verwaltungskommission soll nach neuer Bundesvorgabe also die Aufsicht namentlich dort ausüben, wo diese bisher das Departement des Innern bzw. der Regierungsrat wahrgenommen hat.

Vorgesehen ist, dass die Verwaltungskommission aus dem Präsidenten und vier weiteren Mitgliedern besteht. Sie soll durch den Regierungsrat für jeweils vier Jahre gewählt werden. Die maximale Amtsdauer soll zwölf Jahre betragen. Der Regierungsrat soll eines seiner Mitglieder sowie einen Vertreter der kantonalen Verwaltung in die Verwaltungskommission bzw. damit auch zu deren Präsident wählen können. Das kantonale Recht legt zudem die Zuständigkeiten dieser Verwaltungskommission fest. Eine Flexibilisierung der Aufgabenübertragung an die neue SVASZ soll schliesslich mehr Spielraum für massgeschneiderte Lösungen im Kanton Schwyz ermöglichen.

Grundlage für die Anpassungen ist die vom Bundesgesetzgeber verabschiedete Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule. Diese ist mit der dazugehörenden Vollzugsverordnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Den Kantonen wird für die Umsetzung der massgebenden Aufsichts- und Organisationsfragen eine Frist von fünf Jahren gewährt. Die bundesrechtlichen Vorgaben und die auf den Kanton Schwyz zugeschnittene Umsetzung erfordern eine Totalrevision des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung vom 24. März 1994. Der Regierungsrat hat das Departement des Innern ermächtig, eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung zu geben.

Staatskanzlei


Regierungsrat Damian Meier
Vorsteher Departement des Innern
+41 41 819 16 65 (Donnerstag, 19. September 2024, 10 bis 11 Uhr)


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