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Stärkung der ärztlichen Grundversorgung im Kanton Schwyz

Der Regierungsrat will neu auch Praxisassistenzstellen für Kinderärzte fördern

Die ärztliche Grundversorgung soll im Kanton Schwyz gestärkt werden.

Der Regierungsrat will zusätzliche Weiterbildungsstellen in Hausarztpraxen und neu auch in Kinderarztpraxen fördern, um dem Fachkräftemangel im Bereich der haus- und kinderärztlichen Grundversorgung zu begegnen. Für dieses neue Praxisassistenzprogramm beantragt er beim Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung von 1.6 Mio. Franken für die nächsten fünf Jahre.

Der Regierungsrat beantragt beim Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung von 1.603 Mio. Franken für die nächsten fünf Jahre für ein neues Praxisassistenzprogramm (PAP). Das bisherige PAP erlaubt Assistenzärzten in der Fachrichtung Allgemeine Innere Medizin eine Weiterbildung bei Hausärzten in der Praxis zu absolvieren. Durch eine Revision des PAP können neu auch angehende Kinderärzte teilnehmen und sich in einer Kinderarztpraxis weiterbilden. Zudem wird die Anzahl der sechs-monatigen Stellen pro Jahr von heute fünf auf zukünftig zehn Stellen erhöht. Da an den Schwyzer Spitälern keine Kinderärzte ausgebildet werden, wird das Programm unter anderem geöffnet, so dass auch Assistenzärzte teilnehmen können, welche nicht an Schwyzer Spitälern angestellt sind.

Motivation für den Haus- oder Kinderarztberuf
Während der Praxisassistenz werden nicht nur die erforderlichen Kompetenzen für den Haus- oder Kinderarztberuf erworben, sondern die angehenden Ärzte werden auch für dieses Berufsfeld motiviert. Eine Absicht ist auch, dass die Ärzte in der Region bleiben, wo sie ihre Weiterbildung abgeschlossen haben. Das revidierte PAP soll deshalb auch Assistenzärzte am Ende ihrer Weiterbildung ansprechen, um so den Einstieg in die Grundversorgung im Kanton Schwyz zu fördern. Mit diesen Massnahmen will der Regierungsrat dem Fachkräftemangel im Bereich der haus- und kinderärztlichen Grundversorgung gezielt begegnen und eine nachhaltige  ärztliche Grundversorgung für die Bevölkerung sicherstellen.

Start ab 2026 vorgesehen
Die Durchführungskosten für das neue PAP belaufen sich bei voller Auslastung auf rund Fr. 320 000.-- jährlich bzw. 1.603 Mio. Franken über eine Laufzeit von fünf Jahren. Für die Förderung des aktuellen PAP hat der Kanton Schwyz jährlich rund Fr. 173 000.-- budgetiert. Durch die Revision und Erweiterung des PAP wird somit von geplanten jährlichen Mehrkosten in der Höhe von rund Fr. 147 000.-- ausgegangen. Vorbehältlich der Ausgabenbewilligung durch den Kantonsrat soll das neue PAP ab 2026 starten.

Staatskanzlei


Regierungsrat Damian Meier
Vorsteher Departement des Innern
+41 41 819 16 65
(erreichbar: Donnerstag, 11. September 2025, 10.00 bis 11.00 Uhr)

 


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