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Zustimmung für neues Praxisassistenzprogramm

Kantonsrätliche Kommission will die ärztliche Grundversorgung stärken

Der Regierungsrat will zusätzliche Weiterbildungsstellen in Hausarztpraxen und neu auch in Kinderarztpraxen fördern. Die kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit hat die Vorlage des Regierungsrates für eine Ausgabenbewilligung von 1.6 Mio. Franken für ein neues Praxisassistenzprogramm vorberaten. Sie beantragt dem Kantonsrat, die Ausgabenbewilligung zu erteilen.

Die kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit hat die Vorlage des Regierungsrates beraten und beantragt beim Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung von 1.603 Mio. Franken für die Jahre 2026 bis 2030 für ein neues Praxisassistenzprogramm (PAP). Damit spricht sie sich für eine Stärkung der ärztlichen Grundversorgung im Kanton Schwyz aus. Das bisherige PAP erlaubt Assistenzärzten in der Fachrichtung Allgemeine Innere Medizin eine Weiterbildung bei Hausärzten in der Praxis zu absolvieren. Durch eine Revision des PAP können neu auch angehende Kinderärzte teilnehmen und sich in einer Kinderarztpraxis weiterbilden. Zudem wird die Anzahl der sechsmonatigen Stellen pro Jahr von heute fünf auf zukünftig zehn Stellen erhöht. Da an den Schwyzer Spitälern keine Kinderärzte ausgebildet werden, wird das Programm unter anderem geöffnet, so dass auch Assistenzärzte teilnehmen können, welche nicht an Schwyzer Spitälern angestellt sind.

Einstieg in Grundversorgung fördern
Während der Praxisassistenz werden nicht nur die erforderlichen Kompetenzen für den Haus- oder Kinderarztberuf erworben, sondern die angehenden Ärzte werden auch für dieses Berufsfeld motiviert. Eine Absicht ist auch, dass die Ärzte in der Region bleiben, wo sie ihre Weiterbildung abgeschlossen haben. Das revidierte PAP soll deshalb auch Assistenzärzte am Ende ihrer Weiterbildung ansprechen, um so den Einstieg in die Grundversorgung im Kanton Schwyz zu fördern. Mit der Ausgabenbewilligung will die Kommission dem Fachkräftemangel im Bereich der haus- und kinderärztlichen Grundversorgung gezielt begegnen und eine nachhaltige ärztliche Grundversorgung für die Bevölkerung sicherstellen.

Noch 2025 im Kantonsrat 
Die Durchführungskosten für das neue PAP belaufen sich bei voller Auslastung auf rund Fr. 320'000.-- jährlich bzw. 1.603 Mio. Franken über die Laufzeit von 2026 bis 2030. Für die Förderung des aktuellen PAP hat der Kanton Schwyz jährlich rund Fr. 173'000.-- budgetiert. Durch die Revision und Erweiterung des PAP wird somit von geplanten jährlichen Mehrkosten in der Höhe von rund Fr. 147'000.-- ausgegangen. Die Behandlung dieses Geschäftes durch den Kantonsrat erfolgt noch im Jahr 2025.

Kantonsrat
Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit


Irene Huwyler Gwerder
Präsidentin der Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit
+41 79 664 73 48
(erreichbar: Montag, 27. Oktober 2025, 13.30 – 15.00 Uhr)


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