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Arbeitsmarktliche Massnahmen

Kurse

Zur Förderung der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt können Versicherte, deren Vermittlungsfähigkeit aus arbeitsmarktlichen Gründen erschwert ist, Umschulungs- oder Weiterbildungskurse besuchen. Voraussetzung ist ein Gesuch an das RAV um Zustimmung, welches spätestens 10 Tage vor Kursbeginn einzureichen ist.
Durch den Besuch eines Kurses muss die Vermittlungsfähigkeit eines Versicherten unmittelbar, möglichst rasch und wesentlich verbessert werden.
Individuelle Kurse sind Kurse von anerkannten Bildungsinstitutionen, die nicht speziell für Arbeitslose organisiert werden, aber trotzdem, unter bestimmten Voraussetzungen, den arbeitslosen Personen zur Verfügung stehen.
Kollektivkurse sind Kurse, die speziell für arbeitslose Personen konzipiert und organisiert werden.
Die Personalberaterinnen und Personalberater in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV geben Ihnen über alle Massnahmen gerne Auskunft.

Bildung

Basisprogramme und persönlichkeitsorientierte Kurse

Persönlichkeitsorientierte Weiterbildungsmodule

Kurse für Kaderleute und Spezialisten

Selbständige Erwerbstätigkeit

  • sigmal  Sigmal Kommunikation und Training AG

Praxisfirma

Deutschkurs

Einarbeitungszuschüsse

Sie sollen Arbeitgeber dazu motivieren, Arbeitskräfte zu beschäftigen, die aufgrund ihres Alters, ihres Gesundheitszustandes oder ihrer Ausbildung für die vorgesehene Arbeit noch nicht die volle Leistung erbringen und die aus diesem Grund sonst nicht angestellt würden. Einarbeitungszuschüsse können innerhalb der Rahmenfrist für den Leistungsbezug grundsätzlich während sechs Monaten gewährt werden.

Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit

Wer sich zur Beendigung der Arbeitslosigkeit selbständig machen will, kann für die Planungsphase einen Antrag um Unterstützung zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit (max. 90 Taggelder) stellen. Dadurch ist eine intensivere Vorbereitung vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit möglich, weil Sie während der Dauer des Bezuges dieser besonderen Taggelder nicht vermittlungsfähig, die Kontrollpflicht nicht erfüllen und keine Bemühungen um eine Arbeitsstelle nachweisen müssen. Beachten Sie hierzu das Merkblatt «Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit», welches auch das entsprechende Gesuchsformular beinhaltet. Weitere Informationen können Sie unserem Video entnehmen.

Versicherte, die der Bürgschaftsgenossenschaft innert 9 Monaten kontrollierter Arbeitslosigkeit ein ausgearbeitetes Projekt zur Aufnahme einer wirtschaftlich tragfähigen und dauerhaften selbständigen Erwerbstätigkeit vorlegen und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können von der Bürgschaftsgenossenschaft eine Bürgschaft für ihr Projekt beantragen.

Förderung selbständige Erwerbstätigkeit

Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträge

Solche Beiträge können für eine begrenzte Dauer (längstens sechs Monate) ausgerichtet werden, wenn Sie auf dem regionalen Arbeitsmarkt keine geeignete Stelle finden und daher einen Arbeitsplatz ausserhalb der Wohnregion annehmen. Pendlern werden die täglichen Fahrkosten entschädigt (Abonnemente 2. Klasse), Wochenaufenthalter erhalten neben dem Ersatz der wöchentlichen Reisekosten eine Pauschalentschädigung für die auswärtige Unterkunft und Verpflegung.

Ausbildungszuschüsse

Sie ermöglichen über 30 Jahre alten Versicherten ohne Berufsabschluss das Nachholen einer Berufsausbildung. Die Zuschüsse werden für die nötige Ausbildungsdauer bezahlt. Es muss ein Lehrvertrag gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Berufsbildung abgeschlossen werden.

Programme zur vorübergehenden Beschäftigung

Solche Programme dienen der Wiedereingliederung von Versicherten, indem sie den Teilnehmenden ermöglichen, ihre beruflichen Qualifikationen zu erhalten und neue Fähigkeiten zu fördern; Die vorübergehende Beschäftigung kann auch im Rahmen von Berufspraktika in Unternehmen und in der Verwaltung erfolgen.
Die Teilnahme an einem Programm, das in der Regel sechs Monate dauert, bietet Ihnen die Chancen neuer Referenzen. Die Einsätze richten sich nach den Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und den Fähigkeiten der Teilnehmenden. Die Teilnahme an einem von der Arbeitslosenversicherung finanzierten Programm zur vorübergehenden Beschäftigung wird nicht als neue Beitragszeit angerechnet.

Vorübergehende Beschäftigung (PvB)

Berufspraktika in privaten und öffentlichen Unternehmungen

Nationale Projekte

Gesuchsformulare arbeitsmarktliche Massnahmen

Weitere Formulare für Arbeitslosenentschädigung

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