Entsorgungskonzept für problematische Bauabfälle
Wer ein Gebäude zurückbaut oder umbaut muss sich der Gefahr von Schadstoffen bewusst sein, besonders bei vor 1990 erstellten Bauten. Ein entsprechendes Entsorgungskonzept ist daher für viele Bauvorhaben verpflichtend.
Rund 80 Prozent des Abfalls in der Schweiz – nach Gewicht gerechnet – stammen vom Bau. Dabei machen Aushubmaterial von Baustellen und mineralische Bauabfälle den grössten Anteil aus. In Zahlen: Jährlich fallen schweizweit etwa 60 bis 80 Millionen Tonnen Aushub- und Ausbruchmaterial sowie rund 10 Millionen Tonnen mineralische Bauabfälle an. Über 80 Prozent davon werden verwertet.
Entsorgungskonzept ist seit 2016 Pflicht
Seit Januar 2016 verlangt die Abfallverordnung (VVEA) bei Bauprojekten mit grösserem Abfallaufkommen oder bei Verdacht auf Schadstoffe von der Bauherrschaft ein Entsorgungskonzept. Dieses ist der zuständigen Bewilligungsbehörde vorzulegen, wenn
- voraussichtlich mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen oder
- umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe in den Bauabfällen zu erwarten sind.
Im Entsorgungskonzept müssen Angaben zu Art, Qualität und Menge der Abfälle aufgeführt sein. Besonders bei Rück- oder Umbauten von Gebäuden mit Baujahr vor 1990 ist Vorsicht angesagt: Häufig wurden darin Schadstoffe wie Asbest, Blei, polychlorierte Biphenyle (PCB) oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) verbaut.
Selbstdeklaration bei kleineren Bauvorhaben
Bei Rück- oder Umbauten solcher Gebäude und einem Anfall von mehr als 200 m³ festem Rückbaumaterial (inklusive Aushub) muss eine Fachperson für Gebäudeschadstoffe beigezogen werden. Das ist das Volumen, das etwa beim Rückbau eines grossen Einfamilienhauses entsteht. Die Fachperson führt die Schadstoffermittlung durch und erstellt darauf basierend das Entsorgungskonzept. Das Vorgehen ist im Modul Bauabfälle der Vollzugshilfe Ermittlung von Schadstoffen und Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) geregelt.
Liegt das Rückbauvolumen unter 200 m³, erlaubt der Kanton Schwyz alternativ eine Selbstdeklaration durch eine qualifizierte Baufachperson – etwa ein Architekturbüro, eine Planungsfirma oder ein Baufachunternehmen. Hierfür stellt das BAFU eine Checkliste Gebäudeschadstoffe zur Verfügung.
Beizug von Fachpersonen oft empfehlenswert
Dennoch lohnt sich auch bei kleineren Bauvorhaben mit Schadstoffverdacht eine Untersuchung durch eine Fachperson für Gebäudeschadstoffe – vor allem aus Kostengründen: Ohne Nachweis gelten alle verdächtigen Materialien als schadstoffhaltig und müssen entsprechend aufwendig entsorgt werden. Diesbezügliche Fachpersonen finden sich auf den Websites des Schweizer Fachverbandes Gebäudeschadstoffe FAGES oder des Forums Asbest .
Weitere Informationen und Unterlagen zum Thema Bauabfälle sind auf unserer Seite Bauabfälle zusammengestellt.
Links
- Modul Bauabfälle der Vollzugshilfe «Ermittlung von Schadstoffen und Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen», BAFU
- Checkliste «Gebäudeschadstoffe mit Entsorgungskonzept», BAFU
- Verzeichnis für Fachleute Gebäudeschadstoffe des Schweizer Fachverbandes Gebäudeschadstoffe
- Website des Forums Asbest
- Bereich Bauabfälle auf unserer Website