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Fristerstreckung Steuererklärung für Unternehmen

Dieses Formular dient ausschliesslich zur Fristerstreckung für die Steuererklärung von Unternehmen. Für die Fristerstreckung bei Privatpersonen nutzen Sie bitte folgendes Online-Formular:

  • Für die elektronische Erfassung einer Fristerstreckung benötigen Sie die PID-Nummer sowie die UID. Die PID-Nummer finden Sie oben rechts auf dem Ihnen zugestellten Hauptbogen der Steuererklärung. Die UID finden Sie im Handelsregister.
  • Fristerstreckungen sind bis spätestens 31. Juli zu beantragen. Danach ist keine Fristerstreckung mehr möglich.
  • Fristerstreckungen werden bis längstens 31. Dezember des aktuellen Jahres bewilligt.
Fristverlängerung

Sicherheitsprüfung

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