Fristerstreckung Steuererklärung für Unternehmen
Dieses Formular dient ausschliesslich zur Fristerstreckung für die Steuererklärung von Unternehmen. Für die Fristerstreckung bei Privatpersonen nutzen Sie bitte folgendes Online-Formular:
- Für die elektronische Erfassung einer Fristerstreckung benötigen Sie die PID-Nummer sowie die UID. Die PID-Nummer finden Sie oben rechts auf dem Ihnen zugestellten Hauptbogen der Steuererklärung. Die UID finden Sie im Handelsregister.
- Fristerstreckungen sind bis spätestens 31. Juli zu beantragen. Danach ist keine Fristerstreckung mehr möglich.
- Fristerstreckungen werden bis längstens 31. Dezember des aktuellen Jahres bewilligt.