Pflegekinder
Wenn Kinder zeitweise oder auf Dauer nicht mehr in ihren Familien leben können, brauchen sie andere Menschen, welche für sie da sind. Eine Pflegefamilie stellt eine der Wohnmöglichkeiten dar. Für Pflegekinder ist es von grosser Bedeutung, dass sie in eine für sie passende Pflegefamilie kommen und dass sie dort so lange wie nötig bleiben können. Pflegekinder sollen als vollwertige Familienmitglieder angesehen werden.
Deshalb wird ein möglicher Pflegeplatz sorgfältig abgeklärt. Für die Aufnahme eines Pflegekindes ist eine Bewilligung durch die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am Wohnort der Pflegeeltern notwendig.
Pflegeeltern sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Freude am Zusammenleben mit Kindern und die Bereitschaft, sich für ihre Bedürfnisse einzusetzen
- Belastbarkeit und Interesse, Kinder und Jugendliche auf ihrem Lebensweg zu begleiten
- genügend Wohnraum für die Aufnahme eines (weiteren) Kindes
- stabile psychische, physische und finanzielle Verhältnisse
- Offenheit für die Zusammenarbeit mit Fachpersonen und für Unterstützungsangebote
Ich möchte ein Pflegekind aufnehmen
Wenn Sie sich als Pflegefamilie zur Verfügung stellen möchten (für Kriseninterventionen und/oder Dauerpflege, Wochenend- und/oder Ferienpflege), dann wenden Sie sich zunächst an eine Familienplatzierungsorganisation (FPO) Ihrer Wahl. Eine Auswahl an Links finden sie auf dieser Seite. Die Familienplatzierungsorganisation wird sich mit der zuständigen KESB am Wohnort der Pflegeeltern in Verbindung setzen, sobald sie die notwendigen Abklärungen vorgenommen hat.
Ich habe bereits ein Pflegekind aufgenommen
Das Pflegekinderwesen wird in der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) geregelt. Wenn eine minderjährige Person für mehr als einen Monat entgeltlich oder für mehr als drei Monate unentgeltlich ausserhalb des Elternhauses (also auch von Verwandten, z. B. Grosseltern oder Geschwistern) aufgenommen wird, braucht es eine Bewilligung durch die zuständige KESB am Wohnort der Pflegeeltern.
Pflegekind aus dem Ausland
Das Pflegekinderwesen wird in der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) geregelt. Wenn eine minderjährige Person für mehr als einen Monat entgeltlich oder für mehr als drei Monate unentgeltlich ausserhalb des Elternhauses (also auch von Verwandten, z. B. Grosseltern oder Geschwistern) aufgenommen wird, braucht es eine Bewilligung durch die zuständige KESB am Wohnort der Pflegeeltern.
Familienplatzierungsorganisationen (FPO)
- Netzwerk Familie
- Fachstelle Kinderbetreuung
- Shelter Schweiz
- Verein Espoir
- Caritas
- Compass Hubelmatt
- Kovive
- Subito
- Team-Werk Familienplatzierungen
- PACH Pflege- und Adoptivkinder Schweiz
- Schweizerische Fachstelle Pflegefamilie SFP
Projekt mit und für Pflegefamilien in der Zentralschweiz