Regierung plädiert für Abschaffung des Erziehungsrates
Auslegeordnung zur Verbesserung der Prozesse im Bildungsbereich
Gemäss den Aufträgen aus dem erheblich erklärten Postulat P 8/23 «Auslegeordnung zur Verbesserung der Prozesse im Bildungsbereich» sowie der in ein Postulat umgewandelten und erheblich erklärten Motion M 9/24 «Fortschritt im Bildungswesen: Erziehungsrat aufheben» hat der Regierungsrat eine Auslegeordnung erstellt, wie die Abläufe verbessert, die Koordination gestärkt und somit die Aufsicht und Steuerung des Bildungswesens insgesamt zweckmässiger geregelt werden könnten. Er kommt dabei zum Schluss, dem Kantonsrat die Abschaffung des Erziehungsrats per Ende der laufenden Legislatur 2024-2028 zu beantragen.
Im Kanton Schwyz existiert der Erziehungsrat seit 1848, dem Zeitpunkt, als sich der Kanton Schwyz dem neuen Bundesstaat einfügen musste. Noch heute verfügt der Erziehungsrat im Bereich Volks- und Mittelschulen über weitgehende abschliessende Kompetenzen. Mit dieser hohen Autonomie stellt der Erziehungsrat des Kantons Schwyz im interkantonalen Vergleich zunehmend eine Ausnahme dar, haben doch im Laufe der Zeit die meisten Kantone die Funktionen ihres Erziehungsrates abgebaut, umgestaltet oder durch andere Bildungsbehörden ersetzt. Vielfach wurden die Exekutivaufgaben der Bildungsdirektion bzw. dem Regierungsrat übertragen.
Gemäss dem kantonsrätlichen Auftrag unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Auslegeordnung über mögliche Formen der Kompetenzzuordnung im Bereich der Vollzugsaufgaben im Bildungsbereich. Dieser präsentiert und bewertet verschiedene Modelle, ausgehend vom Status Quo, einer Ausgestaltung des Erziehungsrates als Fachgremium, einer Ablösung des Erziehungsrates durch einen (vor-)beratenden Bildungsrat bis hin zur ersatzlosen Abschaffung des Erziehungsrates mit entsprechender Neuzuordnung der Vollzugsaufgaben.
In ihrem Fazit kommt die Regierung zum Schluss, dass die Variante einer ersatzlosen Abschaffung des Erziehungsrates und einer Aufteilung der Vollzugskompetenzen auf Regierungsrat und Bildungsdepartement am meisten überzeugt. Falls der Kantonsrat dieser Haltung folgt, ist der Regierungsrat bereit, das Bildungsdepartment mit der Erarbeitung einer entsprechenden Teilrevision des Volksschul- bzw. Mittelschulgesetzes sowie allfällig weiterer Erlasse zu beauftragen. Bei der konkreten Ausgestaltung dieser Teilrevisionen kann dabei im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens durch die Parteien, Verbände und Betroffenen mitgewirkt werden. Der Terminplan sieht vor, dass ein entsprechender Systemwechsel im Hinblick auf die nächste Legislatur 2028-2032 erfolgen kann.
Staatskanzlei
Landammann Michael Stähli
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