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Attraktivierung der Anstellungsbedingungen für Lehrpersonen

Verbesserung der Wettbewerbssituation an Gymnasien und Berufsfachschulen

Die letzte umfassende Teilrevision des Personal- und Besoldungsreglements für die Lehrpersonen an Mittel- und Berufsfachschulen erfolgte im Jahre 2013. In der Zwischenzeit hat die Arbeitsbelastung für Lehrpersonen aller Stufen massgeblich zugenommen und die Wettbewerbssituation auf dem Arbeitsmarkt für Lehrpersonen der Sekundarstufe II hat sich merklich verschärft. Der Fokus der vom Regierungsrat beschlossenen Teilrevision liegt auf Massnahmen zur Sicherstellung der Konkurrenzfähigkeit des Kantons Schwyz als Arbeitgeber. Anders als auf der Volksschulstufe bilden dabei weniger die Einstiegslöhne ein Problem, sondern eher die Ausbildungsverpflichtung auf den unterschiedlichen Stufen, die Unterrichtsverpflichtung (Anzahl Lektionen für ein Vollpensum) sowie die gewährte Altersentlastung.

Am 1. Januar 2023 ist das teilrevidierte Personal- und Besoldungsgesetz des Kantons Schwyz vom 26. Juni 1991 (PG, SRSZ 145.110) in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurden am Personal- und Besoldungsreglement für die Lehrpersonen an Mittel- und Berufsfachschulen vom 25. September 2012 (SRSZ 145.112) lediglich die unerlässlichen Anpassungen vorgenommen (Überführung von Lohnklassen in Lohnbänder, Möglichkeit zur Verlängerung des Arbeitseinsatzes bis zum vollendeten 67. Altersjahr). Im Nachgang zur Teilrevision des PG wurden im November 2023 von Seiten der Lehrerverbände sowie der Rektoren der Sekundarstufe II diverse Anträge zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen bzw. zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Schwyz für Anstellungen von Lehrpersonen auf der Sekundarstufe II vorgebracht.

Konkret beschlossene Massnahmen (mit Umsetzung per 1. August 2026)
Für Lehrpersonen der Sekundarstufe II gelten die ersten sechs Monate eines neuen Arbeitsverhältnisses neu generell als Probezeit, innerhalb welcher eine reduzierte Kündigungsfrist von zwei Monaten gilt. Im Bereich der Berufsfachschulen wird die Unterrichtsverpflichtung im Vollpensum von aktuell 25 Wochenlektionen generell auf deren 24 reduziert. Bei den kantonalen Gymnasien wird die Unterrichtsverpflichtung für alle promotionswirksamen Fächer auf 23 Wochenlektionen vereinheitlicht. Einzig für das obligatorische Fach Sport (24 Lektionen) sowie für Instrumentallehrpersonen inkl. Gesang (29 Lektionen) gilt an den Gymnasien eine höhere Unterrichtsverpflichtung.

Eine Neuerung gibt es zudem im Bereich der Altersentlastung. Wurde bislang ab dem 58. Altersjahr eine Entlastung um eine Lektion gewährt (sowie eine zweite Lektion ab dem 60. Altersjahr), so beträgt diese künftig neu 2 Lektionen. Wie bisher wird ab dem 62. Altersjahr die Entlastung auf insgesamt 3 Wochenlektionen erhöht.

Positive Auswirkungen erwartet
Die erwarteten jährlichen Mehrkosten aus der Teilrevision belaufen sich auf rund 1.22 Mio. Franken. Gemessen am aktuellen Personalaufwand der insgesamt sechs kantonalen Schulen der Sekundarstufe II entspricht dies einer Kostensteigerung von 2.7 Prozent. Der Regierungsrat verspricht sich daraus, die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt und somit eine ausreichende Versorgung mit adäquat ausgebildeten Lehrpersonen auf der Sekundarstufe II sichern zu können. Profitieren doch Schülerinnen und Schüler sowohl von einer hohen Arbeitszufriedenheit ihrer Lehrer, als auch von einer geringeren Fluktuation.

Staatskanzlei


Landammann Michael Stähli
Vorsteher Bildungsdepartement
+41 41 819 19 00


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