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Regierungsrat setzt Forderungen des Kantonsrats zur Kantonalbank um

Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Schwyzer Kantonalbank

Der Hauptsitz der Schwyzer Kantonalbank in Schwyz. (Bild: SZKB)

Der Regierungsrat eröffnet die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Schwyzer Kantonalbank und setzt damit vier politische Vorstösse um. Dabei werden insbesondere die Rahmenbedingungen für den Bankrat und die Geschäftsleitung der Schwyzer Kantonalbank neu geordnet. Die Vernehmlassung dauert bis Anfang Juli 2026.

Mit der Teilrevision sollen die Inhalte der verschiedenen parlamentarischen Vorstösse umgesetzt werden. Einerseits sollen die Grundlagen geschaffen werden, damit eine Verkleinerung des Bankrates möglich ist und eine Amtszeit- sowie Altersbeschränkung ergänzt werden. Andererseits sollen der Bankrat entpolitisiert und die Mitglieder des Bankrates nicht mehr zu Mandatsentschädigungen verpflichtet werden dürfen. Das Unabhängigkeitserfordernis für den Bankrat soll im Gesetz explizit festgehalten werden. Zudem sollen die fachlichen Anforderungen und die Entschädigungen für die Mitglieder des Bankrats transparent geregelt und die diesbezüglichen Kompetenzen des Kantonsrates gestärkt werden. Des Weiteren soll die Vergütung bzw. Entschädigung für die Mitglieder der Geschäftsleitung nach oben limitiert werden.

Entlöhnung der Geschäftsleitung beschränkt
Insbesondere die Beschränkung der Entschädigung der Geschäftsleitung sorgte bereits im Parlament für viel Diskussionsstoff. Entsprechend der Debatte des Kantonsrats schlägt der Regierungsrat für die gesamte Geschäftsleitung eine jährliche Grenze der Entlöhnung bei 3.6 Mio. Franken inklusive Sozialleistungen, Pauschalspesen etc. vor. Mit dieser einfachen und griffigen Regelung kann der Kantonsrat seine Kompetenz klarer wahrnehmen und die Kantonalbank gemäss seinen Vorstellungen steuern, wobei die Positionen der Geschäftsleitung im Marktumfeld weiterhin attraktiv sind.

Grundsätzlich kommt dem Regierungsrat bezüglich der Kantonalbank keine formale Rolle zu. Entsprechend setzt er die beauftragten parlamentarischen Vorstösse vorliegend um und verzichtet inhaltlich auf eine weitere Würdigung. Die Vernehmlassung dauert bis 3. Juli 2026.

Finanzdepartement


Regierungsrat Herbert Huwiler
Vorsteher Finanzdepartement
+41 41 819 23 00
(erreichbar am Donnerstag, 16. April 2026: 11.00–12.00 Uhr)


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