Kantonaler Richtplan wird angepasst
Start der öffentlichen Auflage über E-Mitwirkung
Der Richtplan des Kantons Schwyz wird angepasst. Der Entwurf der Richtplananpassung 2025 liegt bis 22. Juni 2026 öffentlich auf und ist im Internet abrufbar. Die Bevölkerung ist eingeladen mitzuwirken und Anregungen einzureichen.
Der kantonale Richtplan ist laufend aktuell zu halten. Darum hat der Kanton Schwyz seinen Richtplan in den vergangenen Jahren mehrmals zu verschiedenen Themen angepasst. Seit der letzten Anpassung sind aufgrund von gesetzlichen Vorgaben oder Aufträgen aus der letzten Richtplangenehmigung
verschiedene Grundlagen erarbeitet worden. Damit die zentralen Inhalte aus den Grundlagen behördenverbindlich werden, sind sie im Richtplan zu verankern. So werden sie sowohl für den Kanton und die Gemeinden als auch gegenüber dem Bund verbindlich.
Die Richtplananpassung 2025 deckt eine Vielzahl thematischer Bereiche ab. Folgende Themen stehen im Fokus:
- Das Touristische Raumkonzept wurde im Jahr 2023 erarbeitet. Die raumrelevanten Inhalte werden im Richtplan verankert.
- Zum Thema Verkehr wird das Kapitel öffentlicher Verkehr, Schiffsverkehr und Fussverkehr überarbeitet.
- Uferabschnitte von stehenden Gewässern mit Revitalisierungsbedarf werden in den Richtplan aufgenommen.
- Massnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung werden im Richtplan verankert. Zudem werden Gewässerstrecken, welche sich für die Wasserkraftnutzung eignen, in den Richtplan aufgenommen. Weiter werden die Themen Deponien sowie Abwasserentsorgung aktualisiert.
Öffentliche Auflage und weiteres Vorgehen
Nachdem der Regierungsrat die Richtplananpassung verabschiedet hat, wird diese nun ab dem 24. April 2026 für zwei Monate öffentlich aufgelegt und dem Bund zur Vorprüfung unterbreitet. Die öffentliche Mitwirkung findet wie bereits zuvor in elektronischer Form mittels E-Mitwirkung statt. Sämtliche Dokumente können unter www.e-mitwirkung.sz.ch eingesehen und heruntergeladen werden. Ebenso kann die Vernehmlassung effizient auf dieser Plattform eingereicht werden.
Nach Auswertung der Vernehmlassungs- und Vorprüfungsergebnisse wird der angepasste Richtplan vom Regierungsrat voraussichtlich im dritten Quartal 2026 erlassen und dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme unterbreitet.
Volkswirtschaftsdepartement
Thomas Huwyler
Vorsteher Amt für Raumentwicklung
+41 41 819 20 05
Was ist der Richtplan?
Der kantonale Richtplan ist das zentrale Steuerungsinstrument der kantonalen Raumplanung in der Schweiz. Seine Hauptaufgabe ist es, die räumliche Entwicklung des Kantons langfristig festzulegen und die verschiedenen Nutzungsinteressen wie Wohnen, Verkehr und Natur aufeinander abzustimmen. Der kantonale Richtplan ist für die Behörden von Bund, Kanton und Gemeinden verbindlich.