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Regierungsrat empfiehlt Nein zur Individualbesteuerung

Kosten und Nutzen stehen in einem eklatanten Missverhältnis

Die Individualbesteuerung würde mehr kosten als nützen.

Der Regierungsrat und der Kantonsrat lehnen die Einführung der Individualbesteuerung ab. Der Kanton Schwyz hat deswegen im vergangenen Herbst das Kantonsreferendum ergriffen, welches nun zur Abstimmung gelangt. Mit der Individualbesteuerung sollen Ehepaare neu zwei getrennte Steuererklärungen ausfüllen. Mit dieser Vorlage lagert der Bund seine Hausaufgaben an die Kantone aus, was in der Umsetzung ein Vielfaches der Kosten verursacht. Die Ziele der Individualbesteuerung könnten deutlich einfacher und günstiger erreicht werden.

Mit dem Wechsel von der Ehepaarbesteuerung zur Individualbesteuerung sollen die Heiratsstrafe abgeschafft und positive Erwerbsanreize gesetzt werden. Die sogenannte Heiratsstrafe beschreibt den Umstand, dass Ehepaare teilweise aufgrund des progressiven Einkommenssteuertarifs steuerlich stärker belastet werden als Konkubinatspaare mit gleichem Einkommen. Die Individualbesteuerung würde aber neue Benachteiligungen schaffen. Benachteiligt wären insbesondere Ehepaare mit nur einem Erwerbseinkommen oder mit stark unterschiedlichen Erwerbseinkünften. Auf Ebene der Kantons-, Bezirk- und Gemeindesteuern wurde die Heiratsstrafe schon vor längerer Zeit beseitigt. Die Abschaffung der Heiratsstrafe auch bei der direkten Bundessteuer ist zwar unbestritten, führt aber zu einer Verkomplizierung des Steuerrechts und zu erheblichem administrativen Mehraufwand. Die Individualbesteuerung ist nämlich auch für die kantonalen Steuern zwingend vorgesehen.

Kantone tragen Last der Umsetzung
Alle Kantone müssten ihre bewährten und austarierten Steuersysteme anpassen. Neu wären Vermögensverschiebungen und Rechtsgeschäfte zwischen Ehegatten steuerlich relevant, was jährlich zu beträchtlichem Abklärungs- und Koordinationsaufwand führen würde. Ehepaare müssten künftig zwei Steuererklärungen ausfüllen und Vermögen müssten aufgeteilt werden. Neben dem gesamten Steuergesetz müsste auch der Zugang zu staatlichen Leistungen wie Prämienverbilligungen, Stipendien oder Vergünstigungen für familienergänzende Kinderbetreuung neu geregelt werden. Die Individualbesteuerung führt zu einem hohen, mehrjährigen Initialaufwand, bringt aber auch dauerhaft Mehraufwand in den öffentlichen Verwaltungen. Deshalb haben zehn Kantone – erst zum zweiten Mal in der Geschichte der Schweiz – das Kantonsreferendum ergriffen.

Ungleichheiten bleiben bestehen
Die Individualbesteuerung führt zu neuen Ungleichheiten. So würden Einverdiener-Ehepaare und Zweiverdiener-Ehepaare mit geringem Zweiteinkommen steuerlich stärker belastet als Zweiverdiener-Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung. Der Bundesrat hätte deutlich einfachere Verfahren wählen können, die ebenfalls Erwerbsanreize sowie die Gleichstellung gefördert und die Heiratsstrafe beseitigt (bspw. Splittingverfahren wie im Kanton Schwyz) hätten. Neben zusätzlichen Kosten in Millionenhöhe wird auch der administrative Aufwand für die Steuerpflichtigen deutlich erhöht. Nur schon im Kanton Schwyz wird mit rund 35'000 zusätzlichen Steuererklärungen gerechnet. Deshalb ist der Regierungsrat gegen das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung und empfiehlt an der Abstimmung vom 8. März 2026 die Ablehnung.

Finanzdepartement


Regierungsrat Herbert Huwiler
Vorsteher Finanzdepartement
+41 41 819 23 00


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