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Erweiterung des Kantonsgefängnisses am Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg

Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen unterstützt die Ausgabenbewilligung

Der Verkehrsknotenpunkt Biberbrugg mit dem Sicherheitsstützpunkt (Bild: Stefan Zürrer)

Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Willi Kälin, beantragt dem Kantonsrat, der Ausgabenbewilligung für die Erweiterung des Kantonsgefängnisses am Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg zuzustimmen.

Das Gefängnis am Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg (SSB) mit seinen 29 Zellen für insgesamt etwa 38 Insassen dient dem Vollzug von Untersuchungshaft und (kürzeren) Freiheitsstrafen. Im Laufe des Betriebs traten immer wieder gewisse Kapazitätsengpässe sowie betriebstechnisches Verbesserungspotential zutage. Inzwischen mag das Gefängnis die gestiegene Nachfrage und die Bedürfnisse insgesamt nicht mehr ausreichend abzudecken.

Projektüberarbeitung zur Optimierung
Mit Beschluss vom 13. Januar 2026 unterbreitete der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung von (brutto) 8.3 Mio. Franken für die Erweiterung des Kantonsgefängnisses mit zehn Zellen, zwei multifunktionalen Räumen, weiteren Funktionsräumen sowie neuem Spazierhof. Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen (BSA) hat diese Vorlage an ihrer Sitzung vom 5. Februar 2026 vorberaten.

Visualisierung der Gefängniserweiterung
(Bild: Baudepartement)

Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Mitglieder der Kommission stellten jedoch zur Diskussion, wie der geplante Anbau weiter vergrössert und mit zusätzlichen Zellen und flexibel nutzbaren Räumen ausgestattet werden könnte, um die im fraglichen Bereich der Liegenschaft vorhandenen Nutzungsreserven noch optimaler auszunutzen, zumal davon auszugehen sei, dass der Bedarf an Gefängnisplätzen in Zukunft weiter ansteigen werde. Das Hochbauamt und das Amt für Justizvollzug erarbeiteten deshalb ein modifiziertes Projekt mit nunmehr 15 zusätzlichen Zellen und den entsprechenden Kosten von (brutto) 10.6 Mio. Franken.

Maximal mögliche Erweiterung der Haftkapazitäten
Beide Projektvarianten der Gefängniserweiterung stellen eine zentrale Massnahme zur Sicherung eines effizienten Justizvollzugs mit den erforderlichen Haft- bzw. Gefängniskapazitäten, zur Erfüllung der einschlägigen Standards und Sicherheitsanforderungen im Strafvollzug sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor Ort dar. Ziel ist es, künftig die Überbelegung zu reduzieren, die betrieblichen Abläufe zu optimieren und die Zusammenarbeit mit Nachbarkantonen gegebenenfalls auszubauen.

Die Bauprojekte knüpfen baulich und organisatorisch an den bestehenden dreigeschossigen Zellentrakt an, um die Betriebsabläufe weiterzuführen und gleichzeitig zu verbessern. Sie übernehmen daher sowohl die innere Raumstruktur als auch die Materialisierung und Gestaltung des bestehenden Baus. Der flussseitig vorgelagerte Gefängnistrakt soll nach Osten mit 10 oder 15 zusätzlichen Zellen, zwei Aufenthaltsräumen, weiteren Funktionsräumen sowie einem neuen Spazierhof erweitert werden. Der Erweiterungsbau kommt damit teilweise relativ nahe vor das bestehende Gebäude zu liegen.

Für das Vorhaben wird mit (Brutto-)Kosten von entweder rund 8.3 oder 10.6 Mio. Franken gerechnet (inkl. Reserven). Der Bund beteiligt sich mit einem Beitrag von voraussichtlich 1.2 bzw. 1.5 Mio. Franken, so dass für den Kanton Schwyz Nettokosten von rund 7.1 bzw. 9.1 Mio. Franken verblieben (wiederum inkl. Reserven). Auf der anderen Seite können als Folge der erweiterten eigenen Haftkapazitäten in Zukunft vermehrt ausserkantonale Platzierungen vermieden oder gar ausserkantonale Häftlinge aufgenommen werden, was zu beträchtlichen Kosteneinsparungen bzw. zusätzlichen Einnahmen führen wird.

Klare Unterstützung durch die Kommission
Anlässlich ihrer Kommissionssitzung vom 28. Mai 2026 liess sich die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen über die Projektvarianten und deren Umsetzung im Gefängnisalltag informieren. Nach eingehenden Diskussionen überzeugte das zusätzlich vergrösserte Projekt, das bei vergleichbarem Personaleinsatz die räumlichen Möglichkeiten optimal ausnutzt und sich harmonischer ins Gesamtbild integriert. Deshalb stellte sich eine Mehrheit der Kommission hinter das angepasste Bauprojekt mit (brutto) 2.3 Mio. höheren Kosten und 50 % mehr Haftplätzen. Eine Minderheit der Kommission lehnte einen Erweiterungsbau, sowohl mit zehn wie mit 15 zusätzlichen Zellen, grundsätzlich ab.

Baubeginn frühestens im Frühjahr 2028
Als nächster Schritt wird der Regierungsrat zu den Anträgen der Kommission Beschluss fassen, bevor das Geschäft in den Kantonsrat kommt. Nach dessen allfälligen Genehmigung der Ausgabenbewilligungen sowie vorbehältlich einer Referendumsabstimmung könnte bei einem idealen weiteren Verlauf im Frühjahr 2028 mit den Bauarbeiten gestartet und die Gefängniserweiterung frühestens Ende 2029 in Betrieb genommen werden.

Kantonsrat
Die vorberatende Kommission


Willi Kälin
Präsident der Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen
+41 41 819 25 15

 


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