Erweiterung des Kantonsgefängnisses am Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg
Der Regierungsrat unterstützt den Kommissionsantrag und unterbreitet dem Kantonsrat eine erhöhte Ausgabenbewilligung von 10.6 Mio. Franken
Das im Jahr 2007 in Betrieb genommene Kantonsgefängnis in Biberbrugg soll erweitert werden. Der Regierungsrat folgt der Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen und beantragt dem Kantonsrat, das vergrösserte Projekt mit 15 zusätzlichen Zellen zu unterstützen und dem Antrag der Kommission auf Erhöhung der Ausgabenbewilligung um 2.3 Mio. Franken auf (brutto) insgesamt 10.6 Mio. Franken zuzustimmen.
Das Gefängnis am Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg mit seinen 29 Zellen für insgesamt etwa 38 Insassen dient dem Vollzug von Untersuchungshaft und (kürzeren) Freiheitsstrafen. Seit seiner Inbetriebnahme traten immer wieder gewisse Kapazitätsengpässe sowie betriebstechnisches Verbesserungspotential zutage, und inzwischen mag es die gestiegene Nachfrage und die Bedürfnisse insgesamt nicht mehr ausreichend abzudecken.
Kantonsgefängnisses
(Visualisierung: BD)
Kommission verlangt vergrösserte Variante
Die vorberatende Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen (BSA) verlangte nach der Erstberatung eine Prüfung, ob der geplante Anbau weiter vergrössert und mit zusätzlichen, flexibel nutzbaren Räumen ausgestattet werden kann. Wenn der Bestandsbau schon erweitert werde, sollten die im fraglichen Bereich der Liegenschaft vorhandenen Nutzungsreserven optimal ausgenützt werden, zumal davon auszugehen sei, dass der Bedarf an Gefängnisplätzen in Zukunft weiter ansteigen werde. Daraufhin unterbreitete das Baudepartement der BSA ein modifiziertes Vorprojekt mit 15 Zellen, wovon zwei auch als Arbeitsräume nutzbar sind, zwei Aufenthaltsräumen, weiteren Funktionsräumen sowie neuem Spazierhof und Kosten von (brutto) 10.6 Mio. Franken. Im Januar 2026 hatte der Regierungsrat dem Kantonsrat für die Erweiterung des Kantonsgefängnisses am Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg (SSB) mit zehn Zellen, zwei multifunktionalen Räumen, weiteren Funktionsräumen sowie neuem Spazierhof eine Ausgabenbewilligung von (brutto) 8.3 Mio. Franken unterbreitet.
Auch Regierungsrat erachtet erweiterten Gefängnisanbau als nachhaltigere Lösung
Die grundsätzliche Haltung des Regierungsrates hinsichtlich des Bedarfs und Nutzens sowie des mittel- und langfristigen finanziellen Vorteils der Erweiterung des Kantonsgefängnisses am Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg hat sich durch das Variantenstudium nicht geändert. Nachdem nun aber einerseits das Polizei- und Sicherheitszentrum Biberbrugg in der weiteren Planung um einige Jahre nach hinten verschoben worden ist und sich andererseits insbesondere ergeben hat, dass mit einer um rund 28 % erhöhten Ausgabe das Raumprogramm im Erweiterungsprojekt insgesamt um über 50 % erhöht werden kann, erachtet der Regierungsrat diesen vergrösserten Gefängnisanbau als die nachhaltigere Lösung.
In Übereinstimmung mit der Kommissionsmehrheit beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat für die Erweiterung des Kantonsgefängnisses am Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg deshalb die Einräumung einer Ausgabenbewilligung von (brutto) 10.6 Mio. Franken. Von Seiten des Bundes darf ein Beitrag von knapp 1.5 Mio. Franken erwartet werden, womit sich die Nettoausgaben des Kantons auf rund 9.1 Mio. Franken reduzieren würden.
Baubeginn frühestens im Frühjahr 2028
Nach (allfälliger) Genehmigung der Ausgabenbewilligung durch den Kantonsrat sowie vorbehältlich einer Referendumsabstimmung könnte bei idealem weiterem Verlauf im Frühjahr 2028 mit den Bauarbeiten gestartet und die Gefängniserweiterung frühestens Ende 2029 in Betrieb genommen werden.
Stellungnahme an den Kantonsrat
Vorlage an den Kantonsrat
Staatskanzlei
Regierungsrat André Rüegsegger
Vorsteher Baudepartement
+41 41 819 25 00