Navigieren im Kanton Schwyz

Alkohol am Steuer

Das Strassenverkehrsgesetz schreibt vor, dass Personen nur im fahrtüchtigen Zustand Fahrzeuge lenken dürfen. Beim Alkoholkonsum wurde festgesetzt, dass der Blutalkoholwert unter 0,25 mg/l liegen muss. Wer mehr als 0,25 mg / l hat, darf die Fahrt nicht mehr fortsetzen. Liegt der gemessene Atemalkoholwert über 0,4 mg/l, wird der Führerausweis auf der Stelle abgenommen. Per 1. Oktober 2016 wurde die beweissichere Atemalkoholmessung eingeführt, die eine Blutprobe in der Regel ersetzt. Weitere Informationen zur beweissicheren Atemalkoholmessung können den FAQ entnommen werden.

Neulenker (Inhaber des provisorischen Führerausweises) sowie Berufschauffeure dürfen keinen Alkohol vor der Fahrt konsumieren. Der bei ihnen gemessene Atemalkoholwert darf 0,05 mg/l nicht überschreiten.

Alkohol baut sich im menschlichen Körper nur sehr langsam ab, daher ist zu beachten, dass auch am folgenden Morgen der Restalkoholwert noch über der gesetzlichen Grenze liegen kann. Setzen Sie sich daher niemals mit einem «Kater» ans Steuer.

Wichtig ist, dass man auch abgesehen vom Alkoholkonsum fahrfähig ist. Setzen Sie sich auch dann nicht ans Steuer, wenn Sie sich müde oder sonstwie unwohl fühlen, oder aufgrund von Medikamenten nicht voll fahrfähig sind.

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken