Elektro-Velos (E-Bikes)
Langsame E-Bikes oder Leicht-Motorfahrräder
Langsame E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h und maximaler Motorleistung von 500 Watt, benötigen kein Kontrollschild (keine Velovignette mehr).
- Jeder/jede ist selber für einen entsprechenden Versicherungsschutz verantwortlich (es braucht eine Privat-Haftpflichtversicherung).
- Fahrerinnen und Fahrer ab 16 Jahren brauchen keinen Führerausweis, zwischen 14 und 16 Jahren ist ein Mofa-Führerausweis erforderlich, unter 14 Jahren ist der Betrieb eines E-Bikes nicht gestattet.
Schnelle E-Bikes oder Motorfahrräder
Schnelle E-Bikes mit einer Tretunterstützung über 25 – 45 km/h sowie mit beliebiger Motorleistung bis 1000 Watt, benötigen ein Mofa-Kontrollschild mit gültiger Vignette sowie einen entsprechenden Fahrzeugausweis.
- Zum Lenken dieser Kategorie ist ein Mofa-Führerausweis erforderlich.
Helmtragpflicht bei E-Bikes
Für langsame E-Bikes ist das Tragen eines Velohelms empfohlen. Das Tragen eines Velohelms ist beim Fahren schneller E-Bikes mit einer Tretunterstützung über 25 - 45 km/h obligatorisch. Für schnelle Fahrzeuge mit Tretunterstützung über 45 km/h gilt die Motorradhelmpflicht.
Versicherung
E-Bikes fallen bei vielen Versicherungen nicht mehr unter den Hausrat und sind damit nicht gegen Diebstahl und/oder Beschädigung versichert. Fragen Sie Ihre Versicherung!
Tipps zur Verhütung von Unfällen mit E-Bikes
Die Kantonspolizei Zürich hat auf ihrer Webseite Umgang mit E-Fahrzeugen Tipps und Sicherheitsempfehlungen für E-Bikes zusammengestellt.