Fahren mit Licht am Tag
Fahrzeuge, die auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht oder mit Tagfahrlicht fahren, sind optisch viel besser erkennbar. Deshalb hat der Bund im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms Via Sicura beschlossen, das Fahren mit Licht am Tag für obligatorisch zu erklären.
Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorfahrräder, Fahrräder, E-Bikes sowie alle vor 1970 in Verkehr gesetzten Fahrzeuge, müssen auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht fahren. Fahrzeuge, die über ein Tagfahrlicht verfügen, haben dieses eingeschaltet, alle übrigen verkehren mit Abblendlicht. Mit dieser Massnahme wird die Sichtbarkeit der Fahrzeuge tagsüber wesentlich erhöht, sie trägt somit zur Verhinderung von Verkehrsunfällen bei.
Wer diese Regelung nicht einhält, muss mit einer Ordnungsbusse von CHF 40.– rechnen.