Vorläufige Verkehrsberechtigung
Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie das neue Fahrzeug in der Schweiz mit einer vorläufigen Verkehrsberechtigung fahren, während Ihre Unterlagen bei uns bearbeitet werden.
Die vorläufige Verkehrsberechtigung kann durch den Fahrzeughalter, die Garage oder die Versicherungsgesellschaft ausgefüllt werden und ist immer mitzuführen, während Ihre Unterlagen bei uns bearbeitet werden.
Sie gilt für Fahrten in der Schweiz bis zur Zustellung des Fahrzeugausweises, aber längstens 30 Tage ab Gültigkeitsbeginn des Versicherungsnachweises. Sie gilt nicht für Motorfahrzeuge und Anhänger, die provisorisch immatrikuliert sind oder mit Tagesausweisen verwendet werden.
Die Papiere müssen auf der Post unterwegs zu uns sein, bevor gefahren werden darf.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist im Fahrzeug mitzuführen und auf Verlangen der Polizei vorzuweisen.