Fahrzeuge und Kontrollschilder
Damit Sie Ihr Fahrzeug nutzen dürfen, muss es angemeldet und zugelassen sein und anschliessend regelmässig geprüft werden. Technische Änderungen, die Sie am Fahrzeug vorgenommen haben, müssen Sie durch uns prüfen lassen.
Adressänderung oder Umzug
Zuzug aus einem anderen Kanton
Melden Sie uns Ihren Zuzug innerhalb von 14 Tagen.
Führerausweis im Kreditkartenformat
- Melden Sie sich zuerst beim Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde an.
- Reichen Sie die Wohnsitzbestätigung, den Ausländerausweis oder Schriftenempfangsschein per Post, per
E-Mail oder vor Ort bei uns ein.
Fahrzeugausweis / Kontrollschilder
- Melden Sie sich zuerst beim Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde an.
- Bestellen Sie einen Versicherungsnachweis mit neuer Adresse.
- Reichen Sie folgende Unterlagen per Post oder vor Ort bei uns ein:
- Fahrzeugausweis
- Kontrollschilder vom Zuzugskanton, falls diese zurückgesendet werden sollen
- Wohnsitzbestätigung, Ausländerausweis oder Schriftenempfangsschein
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug, falls nicht bereits ein SZ-Kontrollschild erteilt worden ist
Die Verkehrssteuer wird auf den Tag genau abgerechnet. Die Steuer, die Sie im anderen Kanton bezahlt haben, wird Ihnen zurückerstattet.
Wechselt ein Fahrzeug zusammen mit dem Halter den Kanton, so gelten bezüglich der Fahrzeugkontrolle die üblichen Periodizitäten. Das Fahrzeug muss also aufgrund des Kantonswechsels nicht einer ausserordentlichen Prüfung unterzogen werden.
Zuzug aus dem Ausland
Führerausweis
Ihren ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von 12 Monaten umtauschen. Bei beruflichen Fahrten gelten spezielle Regelungen.
Fahrzeugimport
Wenn Sie sich bei der Einreise in die Schweiz beim schweizerischen Zollamt gemeldet haben, erhalten wir eine Meldung. Danach erhalten Sie von uns ein Schreiben, bis wann Sie Ihr Fahrzeug umschreiben müssen.
Umzug innerhalb des Kantons Schwyz
Führerausweis im Kreditkartenformat
- Die neue Adresse beim Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde melden.
- Adressänderung mittels Online-Formular nachführen.
Fahrzeugausweis
Die Adresse in den Fahrzeugausweisen muss angepasst werden. Der originale Fahrzeugausweis kann uns hierfür per Post zugestellt oder persönlich am Schalter abgegeben werden.
Wegzug in einen anderen Kanton
Setzen Sie sich direkt mit dem Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnortes in Verbindung.
Nach dem Bezug der neuen Schilder können Sie uns die bisherigen Schilder zurücksenden oder beim Strassenverkehrsamt ihres neuen Wohnortes abgeben.
Wegzug ins Ausland
Setzen Sie sich mit der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnorts in Verbindung. Diese wird Sie über das Vorgehen nach Ihrem Zuzug informieren.
Die Schweizer Kontrollschilder müssen an uns zurückgesendet werden, oder Sie senden uns eine Vernichtungsbestätigung der zuständigen Zulassungsbehörde.