Navigieren im Kanton Schwyz

Reinigungspflicht

Reinigungspflicht für Schiffe und Boote in Zentralschweizer Seen

Seit August 2024 gilt in der Zentralschweiz für immatrikulierte Schiffe eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht.

Vor einem Gewässerwechsel muss das Schiff durch eine autorisierte Reinigungsstelle gereinigt und anschliessend über die elektronische Meldeplattform gemeldet werden. Diese Massnahmen schützen unsere Gewässer vor der Einschleppung von unerwünschten invasiven Tieren und Pflanzen.

Die Melde- und Reinigungspflicht gilt auch bei Regatten und Sportveranstaltungen. Für Schiffe ohne Nummer sowie für Wassersportgeräte ist eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers dringend empfohlen. Um die Ausbreitung invasiver Arten zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten.

Unter umwelt-zentralschweiz.ch finden Sie weitere wichtige Informationen zum Thema.


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