Navigieren im Kanton Schwyz

Zusätzliche Vorschriften für die Einwasserung von Schiffen auf dem Lauerzer- und Wägitalersee

Schutz vor invasiven gebietsfremden Organismen

Seit dem 1. Juni 2025 gelten am Lauerzer- und Wägitalersee zusätzliche Einschränkungen für das Einwassern von Schiffen: Boote dürfen nur noch eingewassert werden, wenn sie über einen bewilligten Bootsstationierungsplatz im jeweiligen See verfügen.

Bereits seit August 2024 besteht im Kanton Schwyz eine allgemeine Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe auf allen schiffbaren Seen des Kantons sowie auf den Schwyzer Teilen der interkantonalen Seen. Inzwischen haben auch andere Kantone vergleichbare Regelungen eingeführt.

Hintergrund ist die Verbreitung invasiver gebietsfremder Organismen, insbesondere der Quaggamuschel. Diese wurde 2024 bereits im Vierwaldstätter-, Zuger- und Zürichsee nachgewiesen. Im Lauerzer-, Sihl- und Wägitalersee hingegen konnte bisher kein Befall festgestellt werden.

Beim Sihlsee besteht allerdings ein erhöhtes Risiko: Es wird angenommen, dass Larven der Quaggamuschel durch den Pumpbetrieb des Etzelwerks aus dem Zürichsee eingeschleppt werden könnten.

Um eine Einschleppung in den Lauerzer- und Wägitalersee möglichst zu verhindern, dürfen dort registrierte Boote nur noch eingewassert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • ein bewilligter Bootsstationierungsplatz am betreffenden See
  • eine gültige Einwasserungsfreigabe gemäss den Vorgaben der Schiffsmelde- und Reinigungspflicht

Umweltdepartement


Amt für Gewässer

Auskunft:
+41 41 819 21 12
neobioten@sz.ch


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