Einschränkung ausserkantonale praktische Schiffsführerprüfungen (Kategorien A und D)
Nicht im Kanton Schwyz wohnhafte Personen erhalten nur noch unter gewissen Bedingungen eine «Zulassungsbestätigung zur Schiffsführerprüfung» im Kanton Schwyz.
Nicht im Kanton Schwyz wohnhafte Personen werden nur noch zur Schiffsführerprüfung der Kategorien A und D im Kanton Schwyz zugelassen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Arbeitsstelle im Kanton Schwyz (Lehr- oder Arbeitsvertrag vorlegen)
- Wochenaufenthalt (Bestätigung Einwohneramt vorlegen)
- Besitz von Grundeigentum im Kanton Schwyz (Grundbuchauszug vorlegen)
- ein auf die Kandidatin / den Kandidaten im Kanton Schwyz eingelöstes Schiff
- Handelsregistereintrag einer im Kanton Schwyz ansässigen Firma (HR-Auszug vorlegen)
Der Nachweis, dass eine der Bedingungen erfüllt ist, muss zusammen mit der Bewilligung zur ausserkantonalen Schiffsführerprüfung an die Schiffskontrolle in Schwyz eingereicht werden.
Diese Einschränkung gilt bis zum Widerruf.