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Massnahmenpaket gegen den Lehrpersonenmangel

Regierungsrat beschliesst Entlastung für Klassenlehrpersonen und schlägt Lohnerhöhung vor

Mit zahlreichen Massnahmen soll der Lehrerberuf noch attraktiver gemacht werden.

Um dem Fachkräftemangel an den Volksschulen des Kantons Schwyz nachhaltig begegnen zu können, hat der Regierungsrat basierend auf den Anträgen des Erziehungsrates ein umfassendes Massnahmenpaket geschnürt. Nach Auswertung der Rückmeldungen von Schulträgern, Parteien und betroffenen Verbänden hat er nun auf Stufe Verordnung erste Massnahmen beschlossen. Zudem beantragt er dem Kantonsrat mit einer Teilrevision des Personal- und Besoldungsgesetzes für Lehrpersonen (PGL, SRSZ 612.110) unter anderem eine Erhöhung der Einstiegslöhne. 

Im Zeitraum zwischen dem 16. Mai und 15. September 2024 wurde zum gesamten Massnahmenpaket ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Dabei stiessen die Vorschläge des Regierungsrates auf breite Zustimmung; nur vereinzelt wurden noch weitergehende Massnahmen verlangt.

Beschlossene Anpassungen auf Stufe Verordnung (Zuständigkeit Regierungsrat)
Mit Wirkung auf das kommende Schuljahr 2025/26 hat der Regierungsrat erste Massnahmen auf Stufe Verordnung beschlossen:

  • Die wichtige Aufgabe der Klassenlehrpersonen wird künftig auf allen Stufen der Volksschule (von Kindergarten bis Sekundarstufe I) mit zwei Entlastungslektionen attraktiver gemacht. Damit ist der Regierungsrat dem im Anhörungsverfahren breit geäusserten Anliegen gefolgt, die Kindergarten-Klassenlehrpersonen den übrigen Klassenlehrpersonen gleich zu stellen.
  • Weiter wird den Schulträgern die Möglichkeit zur Führung von Förderklassen (Mischform der verschiedenen Typen von Kleinklassen) eingeräumt. Schulträger, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, erhalten zusätzliche Ressourcen für die integrative Förderung.
  • Die Fachpersonen für integrative Förderung (IF-Lehrpersonen) und Therapie erhalten bei einem Vollpensum eine zweite Lektion als Entlastung bzw. als Kompensation für den anfallenden Besprechungsaufwand.
  • Bessergestellt werden künftig Lehrpersonen mit Diplom für die Primarstufe, die jedoch auf der Sekundarstufe I unterrichten. Bislang waren diese gegenüber Berufseinsteigern ohne pädagogisches Diplom auf der Sekundarstufe I schlechter gestellt.    

Insgesamt erwachsen durch die Anpassungen auf Stufe Verordnung finanzielle Mehraufwände in Höhe von maximal 11.6 Mio. Franken (in Abhängigkeit von der effektiven künftigen Nutzung der Möglichkeit zur Führung von Förderklassen). Diese sind gemäss dem ab 2025 neu geltenden Kostenteiler je hälftig durch den Kanton sowie die Schulträger (Gemeinden und Bezirke) zu tragen.

Dem Kantonsrat beantragte Massnahmen auf Gesetzesstufe
Mit Wirksamkeit per 1. Januar 2026 beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat die Anpassung der folgenden gesetzlichen Bestimmungen:

  • Die Kündigungsfrist von unbefristeten Arbeitsverhältnissen soll von bisher vier auf neu sechs Monate ausgedehnt werden. Damit soll insbesondere die Planungssicherheit für die Schulträger als Arbeitgeber erhöht, bzw. der zeitliche Nachteil gegenüber anderen Kantonen beseitigt werden. Zudem können so allenfalls mehr Schwyzer Studierende der PHSZ, die sich jeweils bereits im Januar / Februar auf dem Stellenmarkt orientieren, für eine Anstellung im Wohn- bzw. Ausbildungskanton gewonnen werden.
  • Die Einstiegslöhne für Lehrpersonen sollen markant angehoben werden; mittels danach abgeflachtem Lohnanstieg soll im 15. Dienstjahr die Entlöhnung in gleicher Höhe wie heute erfolgen. Mittels dieser Massnahme soll die grosse bestehende Lücke zu den vom Kanton Zürich bezahlten Einstiegslöhnen markant verringert und somit die Position des Kantons Schwyz im Wettbewerb um Studienabgänger der Pädagogischen Hochschulen verbessert werden. 
  • Weiter sollen noch einige formelle Präzisierungen vorgenommen werden, die im Zuge der Teilrevision des kantonalen Personalgesetzes angezeigt sind.

Insgesamt erwachsen aus den beantragten Anpassungen auf Stufe PGL finanzielle Mehraufwände in Höhe von rund 3.3 Mio. Franken. Diese sind gemäss dem ab 2025 neu geltenden Kostenteiler je hälftig durch den Kanton sowie die Schulträger (Gemeinden und Bezirke) zu tragen. Die Behandlung der Teilrevision PGL im Kantonsrat wird voraussichtlich im März 2025 erfolgen.

Staatskanzlei


Landammann Michael Stähli
Vorsteher Bildungsdepartement
+41 41 819 19 15


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