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Neue Regelung für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen ab 2022

Mit der Erhöhung des Ansatzes zur Ermittlung des steuerbaren Einkommens aus der unentgeltlichen privaten Nutzung eines Geschäftsfahrzeuges um 0.1 % auf neu 0.9 % pro Monat (10.8 % pro Jahr) per 1. Januar 2022 ist auch die Benützung des Geschäftsfahrzeuges für den Arbeitsweg abgegolten. Demnach sind die Deklaration der geldwerten Leistung für die Nutzung des Geschäftsfahrzeuges für den Arbeitsweg durch den Steuerpflichtigen und die Bestätigung des Anteils Aussendienst durch den Arbeitgeber im Lohnausweis ab Steuerperiode 2022 nicht mehr notwendig. Dies führt zu wesentlichen administrativen Vereinfachungen.

Das Formular für die Berechnung der geldwerten Leistungen für die Benützung eines Geschäftsfahrzeugs, das Formular für die Erfassung der Aussendiensttage für Geschäftswagenbesitzer und das Merkblatt zur steuerlichen Behandlung von Fahrkosten für den Arbeitsweg finden ab Steuerperiode 2022 keine Anwendung mehr.

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