Steuerfüsse 2024
Die Steuerfüsse 2024 sind aufgeschaltet. Es sind die für das Jahr 2024 gültigen Gesamtsteuerfüsse pro Gemeinde für Natürliche Personen mit und ohne Kultussteuer sowie die Gesamtsteuerfüsse für Juristische Personen aufgeführt. Der Kanton Schwyz sowie die Gemeinden Freienbach, Wollerau, Altendorf, Schübelbach und neu auch die Gemeinde Feusisberg haben für das Jahr 2024 für natürliche und juristische Personen unterschiedliche Steuerfüsse genehmigt.
Auf der weiter angefügten Tabelle sind die detaillierten Steuerfüsse je Gemeinwesen aufgelistet.