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Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Umweltschutzgesetz

Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr unterstützt die regierungsrätliche Vorlage mit verschiedenen Änderungsanträgen

Die Mitglieder der RUVEKO bei der anschliessenden Besichtigung des Kraftwerks Wägital. Rechts: Kommissionspräsident Kantonsrat Samuel Lütolf.

Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Verkehr und Energie unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Samuel Lütolf, beantragt dem Kantonsrat, die Vorlage über eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Umweltschutzgesetz mit verschiedenen Änderungsanträgen anzunehmen. Bei der zweiten Vorlage, der Sanierung des Zugersees mit see-internen Massnahmen, beantragt die Kommission Rückweisung, verbunden mit dem Auftrag zu vertieften Abklärungen.

Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Umweltschutzgesetz
Ein Schwerpunkt der Teilrevision liegt bei der zeitlich dringlichen Fristverlängerung der Kantonsbeiträge an die Sanierung von Schiessanlagen, da sich die Umsetzung der Motion Salzmann auf Bundesebene weiter verzögert. Im Kanton Schwyz sind es kleinere Schiessanlagen, welche noch saniert werden müssen. Diese profitieren durch das Zuwarten bis zur Umsetzung der Motion – und somit der Rückkehr zum Beitragssystem von vor 2009, welches wieder eine Pauschalabgeltung vorsieht – von höheren Beiträgen. Da die Änderungen der Motion Salzmann auf Bundesebene jedoch noch nicht in Kraft sind und um weiterhin und lückenlos kantonale Abgeltungen auch für kleinere Schiessanlagen sprechen zu können, ist es angezeigt, dass diese Übergangsfristen angepasst werden.

Gleichzeitig wird mit der Teilrevision die Motion 2/20 «Subsidiaritätsprinzip bei der Festlegung der Abfallgebühren» umgesetzt. Mit der vorgeschlagenen Revision werden die bisher vorgeschriebene Grundgebühr und die Mengengebühr aus dem Gesetz gestrichen und die Entscheidkompetenz den Gemeinden und Bezirken übertragen. Die Möglichkeit der Erhebung einer Grundgebühr bleibt explizit vorbehalten. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat, die Vorlage mit verschiedenen Änderungsanträgen anzunehmen.

Sanierung Zugersee: Rückweisung zur vertieften Abklärung
Zur Sanierung des Zugersees soll ab 2026 Druckluft in den See eingeblasen werden, um die Wasserzirkulation zu verbessern, Phosphor abzubauen und den Sauerstoffgehalt zu erhöhen. Die Kosten tragen die Anrainerkantone Zug, Luzern und Schwyz. Dafür beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine einmalige Ausgabenbewilligung in der Höhe von 2.272 Mio. Franken für die Baukosten und eine jährliche Ausgabenbewilligung von 109 000 Franken für den Betrieb. Die Kommission hat die Massnahme eingehend beraten und beantragt dem Kantonsrat, die Vorlage zurückzuweisen, um hinsichtlich Messbarkeit der Wirkung sowie Variantenvergleich ergänzende Abklärungen vorzunehmen.

Nach Auffassung der Kommission müssen klare Zielwerte zur Reduktion des Phosphor- und/oder Sauerstoffgehalts über einen festgelegten Zeitraum definiert werden. Diese Zielvorgaben sind entscheidend, um die Effektivität der Massnahmen messbar zu machen. Gleichzeitig sollte die Betriebsdauer der Zirkulationsunterstützung angepasst werden, insbesondere fehlt bisher die Option, den Betrieb einzustellen, falls keine nachweisbare Wirksamkeit erreicht wird. Zweitens fordert die Kommission eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse von alternativen Massnahmen. Hierzu gehört die Reduktion des Phosphoreintrags, zum Beispiel durch eine Überprüfung und Anpassung des Überlaufs der Abwasserreinigungsanlagen (ARA). Eine weitere sinnvolle Massnahme wäre nach Ansicht der vorberatenden Kommission die Nutzung der Wärme aus dem Zugersee für Fernwärme, um den See im Winter abzukühlen und so eine bessere Durchmischung des Wassers zu erreichen. Darüber hinaus sollten Möglichkeiten zur Phosphorgewinnung aus dem Seewasser sowie die Durchmischung mit zusätzlichem Wassereintrag aus Nachbargewässern in Betracht gezogen werden, eventuell in Kombination mit der Erzeugung von Strom.

Schliesslich ist die vorberatende Kommission zur Auffassung gelangt, dass der Nutzen der laufenden Massnahmen im ausgeschiedenen Zuströmbereich abgewartet werden sollte, mit dem Ziel, die Wirksamkeit der einzelnen Massnahmen messbar und transparent zu machen. Der Antrag der Kommission, das Geschäft an die Regierung zurückzuweisen, zielt sodann darauf ab, sicherzustellen, dass die getroffenen Massnahmen sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich sinnvoll sind und das bestmögliche Ergebnis für alle Beteiligten erzielt wird.

Als Eventualantrag beantragt die Kommission sodann die Anpassung der Ausgabenbewilligung, sodass die jährlichen Betriebskosten von 109 000 Franken nur für vier Jahre gesprochen werden würden und Kantonsrat danach erneut darüber befinden müsste.

Kantonsrat
Die vorberatende Kommission


Samuel Lütolf
Präsident RUVEKO
+41 79 771 96 69

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