Quaggamuschel: weitere Ausbreitung unbedingt verhindern
Die neue Wassersportsaison bringt nicht nur Spass, sondern wegen invasiven Arten auch Verantwortung. Seit Sommer 2024 gilt daher die Schiffsmelde- und Reinigungspflicht. Gefragt sind aber grundsätzlich alle Gewässernutzenden.
Mit den steigenden Temperaturen startet die Wassersportsaison: Boot fahren, baden, fischen, tauchen oder Stand-Up-Paddeln – die Seen laden ein. Doch je intensiver die Nutzung, desto höher das Risiko, dass invasive Arten wie die Quaggamuschel ungewollt von einem Gewässer in ein anderes verschleppt werden.
Neue Regeln seit letztem Sommer
Seit Sommer 2024 gelten deshalb die neue Schiffsmelde- und Reinigungspflicht (SMRP) und damit neue Regeln für Schiffsnutzende. Alle Schiffe mit Kontrollschild müssen bei jedem Wechsel des Gewässers gemeldet und gründlich gereinigt werden. Eingeführt wurde diese neue Regelung von den sechs Zentralschweizer Kantonen – und sie findet bereits überregional Nachahmer: Mit Bern, Zürich, Glarus, Graubünden und St. Gallen haben sich weitere Kantone dem Vorgehen angeschlossen. So entsteht ein koordiniertes System gegen die Verbreitung gebietsfremder Wassertiere und -pflanzen.
Die Quaggamuschel stammt aus dem Schwarzmeerraum und wurde bereits im Vierwaldstätter-, Zürich- und Zugersee nachgewiesen. Ein unerfreulicher Befund, denn die Muschel vermehrt sich rasant, verstopft Wasserleitungen, gefährdet technische Infrastrukturen und verdrängt einheimische Arten. Eine weitere Ausbreitung muss deshalb unbedingt verhindert werden, weshalb die Schiffsmelde- und Reinigungspflicht eingeführt wurde.
Alle Gewässernutzende in der Pflicht
Gefragt sind aber nicht nur Schiffshaltende und -nutzende. Auch wer taucht, fischt, mit dem Stand-Up-Paddel unterwegs ist oder ein Schlauchboot oder Kanu nutzt: Die gesamte Ausrüstung soll nach jedem Einsatz gründlich gereinigt und vollständig getrocknet werden. Das gilt ganz besonders vor dem Wechsel in ein anderes Gewässer. Denn selbst kleine Wasserrückstände oder feuchte Gegenstände der Ausrüstung können Muschellarven oder Pflanzenteile übertragen. Eine gründliche Reinigung dauert nur wenige Minuten, schützt aber die Seen langfristig vor schweren Schäden.
Daher zählt jeder Beitrag – der Schutz unserer Seen gelingt nur gemeinsam. Wer seine Ausrüstung sorgfältig pflegt und einfache Regeln befolgt, schützt das heimische Wasserökosystem. So bleibt die Zentralschweiz ein Naturparadies für Mensch und Tier.
Die Website von Umwelt Zentralschweiz bietet umfassende Informationen zur Quaggamuschel und anderen invasiven Arten.
Für weiterführende Fragen steht das Amt für Gewässer gerne zur Verfügung.
Amt für Gewässer
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