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Kompensation von Fruchtfolgeflächen

Erfolgreicher Netzwerkanlass

Fruchtfolgeflächen in der March (Foto: Stefan Zürrer)

Wie können Fruchtfolgeflächen erhalten und kompensiert werden, wenn Bau- oder Infrastrukturprojekte wertvolle Böden beanspruchen? Mit dieser zentralen Frage befasste sich der Netzwerkanlass «Kompensation Fruchtfolgeflächen» des Kantons Schwyz, der am 3. November 2025 in der Markthalle Rothenthurm stattfand. Rund 100 Vertreterinnen und Vertreter aus Gemeinden, Landwirtschaft, Verwaltung, Planung und Wirtschaft nahmen teil.

Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher und Landesstatthalter Sandro Patierno betonten, dass der sorgsame Umgang mit Boden eine zentrale Voraussetzung für Ernährungssicherheit, landwirtschaftliche Wertschöpfung und eine nachhaltige Raumentwicklung ist. Der Anlass machte deutlich, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Wirtschaft und Behörden ist, um den Verlust fruchtbarer Böden zu vermeiden.

Fruchtfolgeflächen unter Druck
Die Fruchtfolgeflächen (FFF) zählen zu den produktivsten Böden des Kantons und sind für die Versorgungssicherheit zentral. Wo sie durch Bau- oder Infrastrukturprojekte beansprucht werden, verlangt der Bund Aufwertungs- oder Ersatzmassnahmen. Ziel des Anlasses war es, die relevanten Akteure zu vernetzen und auf Möglichkeiten zur Aufwertung und Kompensation aufmerksam zu machen. Deponiebetreiber, Landwirte, Planerinnen und Gemeindevertreter erhielten Einblick in die Rahmenbedingungen und Erfolgsfaktoren solcher Projekte.

Fachliche Inputs aus Verwaltung und Praxis
In den Fachreferaten präsentierten Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen Ämter für Raumentwicklung, Umwelt und Energie sowie Landwirtschaft rechtliche Grundlagen. Chris Maissen von der Friedli Partner AG stellte konkrete Beispiele aus der Praxis vor. Er zeigte anschaulich, wie bei Bauprojekten abgetragener Oberboden fachgerecht gesichert und zur Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen wiederverwendet werden kann, damit fruchtbares Material sinnvoll genutzt statt in Deponien entsorgt wird.

Dialog und Zusammenarbeit werden fortgeführt
Intensive Diskussionen am Schluss des Anlasses zeigten, wie gross das Interesse und der Handlungsbedarf sind. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass der Anlass gewinnbringend und der weitere Dialog entscheidend bleibt. Der Kanton Schwyz wird diesen Prozess aktiv unterstützen und gemeinsam mit den beteiligten Akteuren Lösungen zur nachhaltigen Nutzung und Kompensation von Fruchtfolgeflächen fördern.

Was sind Fruchtfolgeflächen?
Unter Fruchtfolge oder Dreifelderwirtschaft wird die zeitliche Abfolge der auf einer landwirtschaftlichen Fläche angebauten Nutzpflanzenarten im Ablauf der Vegetationsperiode und Jahre verstanden. Heute ist der Fruchtwechsel ein wichtiger Bestandteil der Landwirtschaft und des modernen Agrarmanagements. Fruchtfolgeflächen umfassen daher die wertvollsten Landwirtschaftsflächen der Schweiz.

Warum gibt es ein Inventar?
Vor dem Zweiten Weltkrieg importierte die Schweiz rund die Hälfte ihrer Nahrungsmittel aus dem Ausland. Um eine Lebensmittelknappheit bei einem drohenden Embargo abzuwenden, brachte der Landwirtschaftsspezialist und spätere Bundesrat Friedrich Traugott Wahlen seinen seit 1937 vorbereiteten Anbauplan im November 1940 an eine breitere Öffentlichkeit. Kriegsbedingt wurde daraus die Anbaupflicht.  Aus dem Plan Wahlen entstand der heutige Sachplan Fruchtfolgeflächen, welcher im Jahr 1992 erstmals vom Bundesrat erlassen worden ist. Er regelt insbesondere den gesamtschweizerischen Mindestumfang von 438'460 ha und den Verteilschlüssel auf die Kantone.

Was sind die heutigen Herausforderungen?
Das Gut Boden ist beschränkt. Die Interessen, die an den Boden herangetragen werden, sind aber umfassend: Nebst der Produktion von Nahrungsmittel und Trinkwasser stehen die geordnete Siedlungsentwicklung, der Holzzuwachs oder etwa der Natur- und Landschaftsschutz im Fokus. Dies führt zu Herausforderungen für alle Beteiligten wie Gemeinden, Grundeigentümer oder Planende.

Wie gross ist der Anteil, welcher der Kanton Schwyz sicherzustellen hat?
Aufgrund seiner Grösse und der Lage im voralpinen Raum hat der Kanton Schwyz nur einen kleinen Teil der gesamtschweizerischen Mindestfläche sicherzustellen, nämlich 2500 ha. Die Sicherstellung erfolgt mit dem Inventar im kantonalen Richtplan.

Wer ist im Kanton Schwyz zuständig für die Fruchtfolgeflächen?
Da der Schutz der Fruchtfolgeflächen verschiedene Aspekte aufweist, sind auf kantonaler Ebene unterschiedliche Stellen für deren Schutz zuständig: Geht es um den qualitativen Bodenschutz, ist das Amt für Umwelt und Energie zuständig. Beim quantitativen Bodenschutz teilen sich das Amt für Landwirtschaft und das Amt für Raumentwicklung die Aufgabe. Fragen nach der Bewirtschaftung richten sich an das Amt für Landwirtschaft, während das Amt für Raumentwicklung zuständig ist für die Sicherung des Mindestkontingents und die Nachführung des Inventars.

Welche Rolle übernimmt der Kanton Schwyz?
Die für die Fruchtfolgeflächen zuständigen Ämter für Raumentwicklung, Umwelt und Energie sowie Landwirtschaft erarbeiten die erforderlichen Grundlagen. Sie stehen in Kontakt mit dem Bund, um die kantonalen Anliegen einzubringen. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Organisation und Abstimmung von Fruchtfolgeflächen bei den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern. Sie regeln den Austausch oder die Anpassung der Flächen in Absprache untereinander und mit den betroffenen Gemeinden. Der Kanton unterstützt die Gemeinden und privaten Akteure bei der Umsetzung von Kompensationsprojekten und nimmt dabei eine koordinierende und begleitende Funktion wahr.

Volkswirtschaftsdepartement


Thomas Huwyler
Vorsteher Amt für Raumentwicklung
+41 41 819 20 05

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