Mehr Klarheit beim Lärmschutz
Im April sind neue Regelungen zum Lärmschutz in Kraft getreten. Sie bringen klarere und einheitlichere Bestimmungen fürs Bauen in lärmbelasteten Gebieten mit sich, aber auch mehr Flexibilität für Ausnahmen.
Seit dem 1. April 2026 gelten in der Schweiz neue Bestimmungen im Lärmschutzrecht. Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes und der Lärmschutz-Verordnung sollen der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und der steigende Bedarf an Wohnraum besser miteinander vereinbart werden. Im Zentrum steht nicht mehr ausschliesslich die Einhaltung der Lärmgrenzwerte, sondern eine umfassendere Interessenabwägung zwischen Lärmschutz, Wohnqualität und Siedlungsentwicklung.
Spielraum mit klaren Leitplanken
Für Bauvorhaben in lärmbelasteten Gebieten eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten. Baubewilligungen können künftig auch dann erteilt werden, wenn die Immissionsgrenzwerte nicht vollständig eingehalten werden. Voraussetzung ist, dass die Wohnqualität insgesamt gewährleistet bleibt, geeignete Lärmschutzmassnahmen vorgesehen sind und ein öffentliches Interesse, beispielsweise an der Innenverdichtung oder der Schaffung von Wohnraum, besteht.
Eine wichtige Neuerung betrifft die kontrollierte Wohnraumlüftung. Sie wird neu ausdrücklich als anerkannte Lärmschutzmassnahme berücksichtigt. Dadurch können insbesondere Ersatzneubauten sowie Verdichtungsprojekte entlang stark befahrener Strassen oder Bahnlinien einfacher realisiert werden, sofern eine gute Wohnqualität sichergestellt ist.
Auch die Anforderungen an ruhige Fassaden und Aussenräume wurden flexibilisiert. Künftig genügt es, wenn ein Teil der Wohn- und Schlafräume sowie ein geschützter Aussenbereich die Anforderungen erfüllen. Dies schafft zusätzlichen planerischen Spielraum. Gleichzeitig werden Ein- und Umzonungen in lärmbelasteten Gebieten erleichtert, sofern geeignete Schutzmassnahmen vorgesehen sind und die Wohn- und Siedlungsqualität erhalten bleibt.
Mit der Revision erhalten Kantone und Gemeinden zudem mehr Verantwortung im Vollzug. Sie verfügen über einen grösseren Ermessensspielraum bei der Beurteilung von Bauprojekten und müssen die unterschiedlichen Interessen sorgfältig gegeneinander abwägen. Die neuen Bestimmungen sollen dazu beitragen, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern. Gleichzeitig bleibt der Schutz der Bevölkerung vor übermässigem Lärm ein zentrales Anliegen, weshalb bei jedem Bauvorhaben eine sorgfältige Prüfung der Wohnqualität erforderlich ist.