Littering gemeinsam und koordiniert bekämpfen
Das illegale Entsorgen von Abfall ist strafbar
Mit den wärmeren Temperaturen geniessen wieder mehr Menschen den Aufenthalt im Freien. Damit nimmt auch das Littering, das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen, zu. Littering ist jedoch nichts anderes als illegale Abfallentsorgung und damit strafbar.
Die Ursachen für Littering sind vielfältig. Dazu gehören Konsum- und Ernährungsgewohnheiten, Mobilität und Freizeitverhalten, aber auch mangelnde Wertschätzung und emotionale Bindung an den öffentlichen Raum sowie Bequemlichkeit und Ignoranz. Am häufigsten werden Zigarettenstummel und Verpackungen weggeworfen. Littering ist ein gesellschaftliches Problem und kann nur in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten gelöst werden. Häufige Litteringstellen sind Grillplätze, Parkplätze, See- und Flussufer, Badewiesen, zentrale Plätze sowie die Umgebung von Take-Away-Betrieben.
Littering stellt für viele Gemeinden und Städte eine Herausforderung dar. Die abfallbedingten Aufräumarbeiten im öffentlichen Raum sind sehr aufwändig und kosten nach Schätzungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) jährlich rund 200 Millionen Franken. Dabei sind die verursachten Kosten in der Landwirtschaft noch nicht berücksichtigt. Dort verursachen die Abfälle ebenfalls einen grossen Aufwand für die Bewirtschafter und nicht selten Verletzungen bei den Tieren. Tiere fressen beispielsweise durch das Mähen zerkleinerte Abfälle, was zu schweren Erkrankungen führen kann.
Seit mehr als 15 Jahren berät, informiert und sensibilisiert die Interessengemeinschaft Saubere Umwelt (IGSU) die Bevölkerung. Um Synergien zu nutzen und sich laufend zu verbessern, arbeitet sie auch mit den Kantonen, dem BAFU und der Wissenschaft zusammen. Die Erfahrungen zeigen, dass Massnahmen gegen Littering auf die lokalen Verhältnisse in den betroffenen Gebieten abgestimmt werden müssen. Patentrezepte, welche eine rasche Verbesserung versprechen, gibt es nicht. Die Gründe für das Littering können beispielsweise je nach Tageszeit, Ort und Person unterschiedlich sein. Einen umfassenden Überblick über mögliche Massnahmen und Projekte bietet die Plattform «Littering Toolbox» des BAFU.
Der Kanton Schwyz setzt auf eine breite Palette von Anti-Littering-Massnahmen. Im Vordergrund stehen Informations- und Sensibilisierungskampagnen in den Schulen und im öffentlichen Raum. Im Jahr 2023 unterstützte das Amt für Umwelt und Energie verschiedene Gemeinden bei Aufräum- und Putzaktionen (inklusive Clean-Up-Day) oder Raumpatenschaften. Bei den Raumpatenschaften werden bestimmte Gebiete von Raumpaten regelmässig gereinigt. Die Gemeinden haben dadurch einen geringeren Reinigungsaufwand und die Gesellschaft profitiert von einem sauberen, öffentlichen Raum. Zusätzlich wurde eine Sensibilisierungskampagne zusammen mit einem Abfallverband gestartet. Neben der Prävention und Sensibilisierung verfügt der Kanton Schwyz auch über das Instrument der Litteringbussen. Die Busse beträgt Fr. 80.-- im Siedlungsgebiet und Fr. 250.-- in der Natur und Landschaft. Neben der Polizei können auch die Kontrollorgane der Forst-, Natur-, Jagd und Fischereiaufsicht entsprechende Bussen aussprechen.
Umweltdepartement
Auskunft: Christian Kiebele, Abteilungsleiter Umwelt, 041 819 20 30 (erreichbar: 10.30 bis 11.30 Uhr)