Massnahmen gegen Japankäfer im Gebiet Sägel
Unterschiedliche Massnahmen im Befallsherd und in der Pufferzone
Der Japankäfer, der im Sommer 2024 im Gebiet Sägel entdeckt wurde, kann grosse Schäden in der Landwirtschaft, in Gärten und Grünanlagen anrichten. Mit dem Einsatz von Fadenwürmern wurde im letzten Herbst der Japankäfer bekämpft. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Japankäferpopulation bereits getilgt werden konnte, hat der Kanton im Auftrag des Bundes erneut Bekämpfungsmassnahmen verfügt.
Der Japankäfer verursacht an mehr als 400 Wirtspflanzen Frassschäden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) rechnet mit einem potenziellen Schaden in der Landwirtschaft (Ernteausfall) von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr. Erfahrungen aus den USA zeigen, dass die wirtschaftlichen Schäden an Rasenflächen (Parks, Sportfelder, Gärten etc.) ungefähr nochmals so hoch sind, wie die Schäden in der Landwirtschaft.
Bekämpfung mit Nematoden
Im Rahmen der Gebietsüberwachung wurde im Naturschutzgebiet Sägel auf dem Boden der Gemeinde Arth im Sommer 2024 eine kleine Population von Japankäfern gefunden. Weitere Befallsorte in der Deutschschweiz befinden sich in der Zürcher Gemeinde Kloten sowie im Raum Basel. Um die Ausbreitung dieses Schädlings nördlich der Alpen einzudämmen, wurden im vergangenen Herbst 2024 im Befallsherd Sägel sogenannte Nematoden (Fadenwürmer) ausgebracht. Die Nematoden vermehren sich in den Larven des Japankäfers und töten sie damit ab. Im Frühsommer beginnt die Flugzeit des Japankäfers. Zur Überwachung werden ab Mai in Arth und den angrenzenden Gemeinden erneut Fallen aufgestellt. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Population bereits getilgt werden konnte. Deshalb hat der Bund auch für dieses Jahr verschiedene Massnahmen definiert, für deren Umsetzung der Kanton zuständig ist. Mittels Allgemeinverfügung, welche heute im Amtsblatt publiziert wird, hat das kantonale Amt für Landwirtschaft im Auftrag des Bundes einen Befallsherd mit einem Radius von einem Kilometer um den Fundort sowie zusätzlich eine Pufferzone ausgeschieden (vgl. beigefügte Karte) und Massnahmen zur Tilgung des Japankäfers verfügt.
Massnahmen im Befallsherd
Im Befallsherd ist die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen von 1. Juni bis 30. September verboten. Das ist wichtig, da die weiblichen Käfer ihre Eier in nassen Böden ablegen. Pflanzen in Gartenbeeten und Töpfen dürfen weiterhin gegossen werden. Grüngut, Kompost, Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organisches Substrat und Bodenmaterial dürfen nicht mehr aus dem Befallsherd hinaustransportiert werden. Hinzu kommen weitere Regelungen sowie gewisse Ausnahmebestimmungen.
Massnahmen in der Pufferzone
Auch in der Pufferzone gilt, dass von 1. Juni bis 30. September kein Grüngut hinaustransportiert werden darf. Für Gärtnereien und Gartencenter gelten spezielle Regelungen. Private Haushalte in der Pufferzone sind von den Massnahmen wenig betroffen. Mit dem ZKRI (Zweckverband Kehrichtentsorgung Innerschwyz) konnte eine Vereinbarung abgeschlossen werden, damit das Grüngut fachgerecht entsorgt wird.
Zielgruppenspezifische Kommunikation
Für jede Zielgruppe (Landwirte, Gärtnereien/Pflanzenhändler, Private) wurde ein spezifisches Merkblatt erstellt. Die betroffenen Landwirte sind elektronisch mit den erforderlichen Unterlagen bedient worden. Anlässlich einer Informationsveranstaltung werden die Landwirte umfassend über die verschiedenen Massnahmen sowie allfällig weitergehende Bekämpfungsszenarien in Kenntnis gesetzt und Fachleute werden für Fragen zur Verfügung stehen. Auch die Gärtnereien und Pflanzenhändler sind mit einem Merkblatt sowie der Allgemeinverfügung bedient worden. Für konkrete Umsetzungsfragen sind sie vom Amt für Landwirtschaft zu einer Online-Sitzung eingeladen worden.
Mit vereinten Kräften
Da die Schädlingspopulation noch gering und auf ein kleines Areal begrenzt ist, bestehen gute Chancen, dass die Bekämpfung des Käfers gelingt. Das Amt für Landwirtschaft sowie die Bauernvereinigung des Kantons Schwyz hoffen auf die Unterstützung und Mitarbeit der Landwirte, Gärtnereien, Pflanzenhändler und der ganzen Bevölkerung. Alle können ihren Beitrag leisten, um den Schädling einzudämmen oder gar zu tilgen, damit die Schwyzer Landwirtschaft einen möglichst geringen Schaden erleidet.
Amt für Landwirtschaft
Mario Bürgler
Vorsteher Amt für Landwirtschaft
+41 41 819 15 11
(erreichbar: 24. April 2025, 10.30 – 12.00 Uhr)