Erfreuliche Radon-Messungen im Kanton Schwyz
Messungen in Kindertagesstätten im Winter 2024/2025
Das Amt für Umwelt und Energie (AfU) hat im Winterhalbjahr 2024/2025 in verschiedenen Kindertagesstätten (KITA) sowie in bislang noch nicht überprüften Schulräumen Radonmessungen durchgeführt. Die Resultate fallen erneut sehr positiv aus. In fast allen Räumen lagen die Werte unter dem gesetzlichen Referenzwert. Damit bestätigt sich einmal mehr, dass der Kanton Schwyz kein typisches Radongebiet ist.
Seit dem 1. Januar 2018 verpflichtet die revidierte Strahlenschutzverordnung (StSV) die Kantone, in Schulen und Kindergärten Messungen des natürlich vorkommenden radioaktiven Gases Radon vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Bereits 2011/2012 sowie 2018/2019 hatte das AfU entsprechende Messkampagnen in Schulen und Kindergärten durchgeführt. Die aktuelle Messrunde erweiterte diese Erhebungen nun auf KITA, in denen auch jüngere Kinder betreut werden.
Untersuchungsergebnisse
Als vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannte Radonmessstelle hat das AfU zwischen Dezember 2024 und März 2025 über 110 Dosimeter in 43 KITA sowie 9 weiteren Schulräumen installiert. Die Messdauer betrug jeweils rund drei Monate, um repräsentative Durchschnittswerte zu erhalten. Lediglich in zwei Räumen, also in weniger als 2 % aller untersuchten KITA- und Schulräume, wurde der aktuell gültige Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) leicht überschritten. Beide betroffenen Räume befinden sich in älteren Gebäuden (Baujahr 1960 oder älter). Neubauten sind dank moderner Bauweise und Abdichtung in der Regel nicht von der Radonproblematik betroffen. Die betroffenen Eigentümer haben bereits erste Sanierungsmassnahmen eingeleitet. Obwohl die StSV bei Schulen und Kindergärten eine Frist von bis zu zehn Jahren vorsieht, werden die Arbeiten voraussichtlich innerhalb der nächsten drei Jahre abgeschlossen und durch Kontrollmessungen bestätigt sein.
Fazit
Die aktuellen Resultate zeigen deutlich, dass die Radonbelastung in den KITA- und Schulräumen des Kantons Schwyz insgesamt sehr niedrig ist. Das AfU bewertet die Ergebnisse als sehr erfreulich und als Bestätigung dafür, dass der Kanton kein Radonrisikogebiet ist.
Was ist Radon?
Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Gas, das aus dem Erdreich durch undichte Stellen in Gebäude eindringen und sich in Wohn- und Aufenthaltsräumen ansammeln kann. Die Hintergrundbelastung im Freien beträgt in der Schweiz rund 10 Bq/m3. In Innenräumen liegt der schweizweite Durchschnitt bei 78 Bq/m3 (BAG). Radon bzw. seine Zerfallsprodukte sind krebserregend und können zu Lungenkrebs führen. Rund 40 % der Strahlenbelastung der Schweizer Bevölkerung wird durch Radon verursacht. Die Zerfallsprodukte von Radon können Lungenkrebs fördern, vor allem bei Vorbelastung durch Rauchen.
Rechtliche Grundlagen
Gemäss der aktuell gültigen Strahlenschutzverordnung (StSV) gilt für die Radongas-Konzentrationen in Wohn- und Aufenthaltsräumen ein Referenzwert von 300 Bq/m3. Dieser Wert gilt nur für Räume mit längeren Aufenthaltszeiten (mehrere Stunden pro Tag bzw. mehr als 15 Stunden pro Woche). Für unbewohnte Räume wie z. B. Kellerräume existieren keine gesetzlichen Werte. Bei Referenzwertüberschreitungen muss der Gebäudeeigentümer innerhalb von 1, 3, 10 oder 30 Jahren eine Radonsanierung umgesetzt haben, die den Wert unter den Referenzwert von 300 Bq/m3 bringt.
Massnahmen
Erhöhte Radongehalte können schon mit sehr einfachen Massnahmen effektiv reduziert werden. So führt beispielsweise das konsequente Lüften zu einem deutlichen Rückgang der Radonkonzentrationen. In schwierigen Fällen können bauliche Massnahmen notwendig werden, die entweder das Eindringen von Radongas in das Gebäude verhindern oder effektiv eingedrungenes Gas schnell wieder aus dem Gebäude befördern (Lüftung).
Umweltdepartement
Peter Inhelder
Vorsteher Amt für Umwelt und Energie
+41 41 819 20 03
(erreichbar: Montag, 1. Dezember 2025, 10.00 - 11.30 Uhr)