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Die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser stärken

Als wichtigstes Lebensmittel bildet Trinkwasser eine zentrale Lebensgrundlage. Nun prüft der Kanton Schwyz, welche Massnahmen notwendig sind, um die Versorgung auch bei Extremereignissen zu gewährleisten.

Die Wasserversorgung im Kanton Schwyz erweist sich als stabil und blieb bisher von grösseren Ereignissen verschont. Doch das kann sich ändern: Klimawandel, zunehmende Nutzungskonflikte und vermehrter Druck auf die Ressource Grundwasser können regionale Engpässe künftig verschärfen. Daher nimmt sich der Kanton nun der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM) an.

Übersicht soll Mängel aufzeigen

Die VTM soll gewährleisten, dass die Schwyzer Bevölkerung auch in schweren Mangellagen und bei ausserordentlichen Ereignissen jederzeit mit genügend Trinkwasser versorgt werden kann. Um diese Versorgung langfristig sicherzustellen und die dafür geeigneten Massnahmen zu planen, wird nun bis Ende 2026 eine Übersicht erarbeitet. Daraus lassen sich dann weitere Erkenntnisse gewinnen und die für die Versorgung unverzichtbaren Anlagen bezeichnen.

Im Rahmen der Umsetzung der VTM werden im Kanton Schwyz sogenannte VTM-Gebiete festgelegt. Diese entsprechen der Aufteilung der regionalen Wasserversorgungsplanung:

  • Bezirke March und Höfe
  • Einsiedeln, Ybrig, Alpthal, Biberbrugg
  • Arth, Ingenbohl, Küssnacht, Lauerz, Rothenthurm, Sattel, Schwyz, Steinen, Steinerberg, Gersau
  • Muotathal, Morschach, Illgau, Riemenstalden

Für jedes dieser VTM-Gebiete werden das Risiko abgeschätzt und die unverzichtbaren Anlagen definiert. Letztere müssen dann so ausgerüstet werden, dass sie auch bei aussergewöhnlichen Ereignissen genügend Trinkwasser in einwandfreier Qualität liefern. Die Grundlage dafür bildet die regionale Wasserversorgungsplanung, welche der Kanton Schwyz bereits zwischen 2015 und 2018 erstellen liess.

Notmaterial soll in Werkhöfen bereitstehen

Wird bei diesem Prozess festgestellt, dass in einem Gebiet die Mindestmenge an Trinkwasser nicht sichergestellt werden kann, beschafft der Kanton das nötige Material. Das können beispielsweise Notstromsysteme oder Schnellkupplungsrohre sein. Dieses Material wird dann in den regionalen Werkhöfen eingelagert. Die betroffenen Gemeinden werden laufend informiert und in den Prozess einbezogen.

Die Umsetzung der Verordnung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem AfU und dem Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz. Der Kanton Schwyz orientiert sich zudem an der von der Konferenz der Umweltämter Ostschweiz (KVU-Ost) erarbeiteten Umsetzungshilfe, die ein gemeinsames Vorgehen der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein regelt.

 

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