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Kleinere Schiessanlagen wieder stärker unterstützt

90% der Schiessanlagen im Kanton Schwyz sind bereits saniert. Nun kehrt der Bund wieder zur prozentualen Kostenbeteiligung zurück. Das senkt die finanziellen Hürden für die noch ausstehenden Sanierungen.

Seit dem 1. April ist die Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) in Kraft. Mit ihr wurde die prozentuale Kostenbeteiligung für die Sanierung von 300-m-Schiessanlagen wieder eingeführt. Der Bund beteiligt sich nun wiederum mit 40 Prozent an den Kosten für Untersuchung, Überwachung und Sanierung solcher Schiessanlagen. Der Kanton Schwyz übernimmt weiterhin 30 Prozent der Kosten. Damit tragen Bund und Kanton gemeinsam 70 Prozent der Sanierungskosten.

Kleinere Anlagen profitieren stärker

Von insgesamt 84 sanierungsbedürftigen Schiessanlagen im Kanton Schwyz sind aktuell noch 12 Standorte in 8 Gemeinden nicht saniert. Bisher zahlte der Bund bei einer Sanierung pauschal 8000 Franken pro Scheibe. Das wirkte sich besonders für kleine Schiessanlagen nachteilig aus. Mit der Rückkehr des Bundes zur prozentualen Förderung und der bestehenden Beteiligung durch den Kanton sind die finanziellen Hürden für ausstehende Sanierungen nun deutlich geringer. Das schafft eine spürbare Entlastung, von der besonders kleine Schiessanlagen profitieren.

Schiessanlagen können vor allem durch Geschosse (oder Projektile) Boden und Grundwasser belasten. Problematisch sind dabei vor allem Schwermetalle wie Blei oder Antimon. Betreibern sanierungsbedürftiger Schiessanlagen und deren Standortgemeinden wird empfohlen, mit dem AfU Kontakt aufzunehmen, um die Förderbedingungen zu klären. Bei erwarteten Sanierungskosten von mehr als 250'000 Franken muss vorgängig eine Zusicherung der Kostenbeteiligung beantragt werden.

 

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