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Berufsmaturität

Die Berufsmaturität verbindet die Vorteile einer beruflichen Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Dadurch führt sie zu einer doppelten Qualifikation: einem Berufsabschluss und der Fachhochschulreife. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen können in der Regel prüfungsfrei an eine Fachhochschule eintreten.

Die Berufsmaturität (BM) ist für leistungsstarke Jugendliche, die sich ihre berufliche Zukunft sichern wollen, davon profitieren nicht zuletzt die Lehrbetriebe. Die Zentralschweizer Kantone wollen deshalb die Berufsmaturität stärken und entwarfen dazu gemeinsam einen Flyer «Berufsmaturität - mehr drauf». Auf der Website berufsmaturitaet.ch befinden sich weitere Informationen zur Berufsmaturität. 

Bildungswege

Lehrbegleitend

Zur lehrbegleitenden Berufsmaturitätsausbildung (BM 1) wird zugelassen, wer

  • einen unterzeichneten Lehrvertrag für eine mindestens dreijährige Grundausbildung vorweist und
  • das Aufnahmeverfahren besteht. Wer im Kanton Schwyz wohnt, absolviert das Aufnahmeverfahren nach den Regelungen des Kantons Schwyz (Wohnortsprinzip).

Für alle Ausrichtungen ist in der Regel mindestens eine schriftliche Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik abzulegen. Es empfiehlt sich, die Prüfung zu schreiben, auch wenn noch kein Lehrvertrag vorliegt.

Eine bestandene Aufnahmeprüfung ans Gymnasium oder an die Fachmittelschule berechtigt nicht zum prüfungsfreien Eintritt an eine Berufsmaturitätsschule. Genauere Ausführungen für eine Befreiung von der BM-Aufnahmeprüfung und weitere Details zum Aufnahmeverfahren finden Sie in den Weisungen für die Aufnahme an die Berufsmaturität 1.

Schulbegleitend

Für die schulisch organisierte Grundbildung SOG (Handelsmittelschule = Wirtschaftsmittelschule, Informatikmittelschule etc.) wird zugelassen, wer

  • das Aufnahmeverfahren besteht. Wer im Kanton Schwyz wohnt, absolviert das Aufnahmeverfahren nach den Regelungen des Kantons Schwyz (Wohnortsprinzip).

Eine bestandene Aufnahmeprüfung ans Gymnasium oder an die Fachmittelschule berechtigt nicht zum prüfungsfreien Eintritt an eine Berufsmaturitätsschule. Genauere Ausführungen für eine Befreiung von der BM-Aufnahmeprüfung und weitere Details zum Aufnahmeverfahren finden Sie in den Weisungen für die Aufnahme an die Berufsmaturität 1.

Berufsbegleitend oder Vollzeit

Zur Berufsmaturitätsausbildung für gelernte Berufsleute (BM 2) wird zugelassen, wer

  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen Grundbildung vorweist und
  • das Aufnahmeverfahren besteht. Wer im Kanton Schwyz wohnt, absolviert das Aufnahmeverfahren nach den Regelungen des Kantons Schwyz (Wohnortsprinzip).

Die Anmeldung für die Aufnahmeprüfung und die Ausbildung an einer Berufsfachschule im Kanton Schwyz geht an die entsprechende Berufsfachschule. Sie finden das entsprechende Anmeldeformular auf der Webseite der jeweiligen Berufsfachschule. Weitere Details zum Aufnahmeverfahren finden Sie in den Weisungen für die Aufnahme an die Berufsmaturität 2.

Aufnahmeprüfungen

Datum Berufsmaturität Prüfungsort Anmeldeschluss
09.03.2024 BM 1 und BM 2 Berufsbildungszentrum Goldau 16.02.2024
09.03.2024 BM 1 und BM 2 Berufsbildungszentrum Pfäffikon 16.02.2024
09.03.2024 BM 1 Kaufmännische Berufsschule Lachen 15.02.2024
09.03.2024 BM 1 Kaufmännische Berufsschule Schwyz 15.02.2024
16.04.2024 BM 2 Kaufmännische Berufsschule Lachen 07.04.2024
16.04.2024 BM 2 Kaufmännische Berufsschule Schwyz 07.04.2024

Kostengutsprache

Wer die Berufsmaturität parallel zur Lehre erlangt, zahlt kein Schulgeld. Ausgaben für Bücher, Fremdsprachenaufenthalte, Exkursionen, Diplome etc. gehen jedoch zu Lasten der Lernenden.

Absolventinnen und Absolventen der Berufsmaturität nach der Lehre (BM 2) bezahlen kein Schulgeld für die kantonalen Angebote, wenn sie ihren stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton Schwyz haben. Mit dem Formular kann der zahlungspflichtige Kanton bestimmt werden.

Nicht alle Angebote werden finanziell unterstützt. Für den ausserkantonalen BM-Besuch ist beim Amt für Berufsbildung eine Kostengutsprache einzuholen. Dies betrifft die schulisch organisierte Grundbildung mit BM 1 (SOG) und generell die Berufsmaturität 2 (BM 2). Sie wird erteilt, wenn auch das Aufnahmeverfahren nach den Aufnahmekriterien des Kantons Schwyz bestanden wurde.

Zielpublikum

Die Berufsmaturität richtet sich an alle, die ein Studium an einer Fachhochschule/Pädagogischen Hochschule planen oder ihre Karrierechancen erhöhen möchten.

Berufsmaturitätszeugnis

Ein Berufsmaturitätszeugnis erhält, wer ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis besitzt und die Abschlussprüfung der Berufsmaturitätsschule bestanden hat. Es ermöglicht in der Regel den Zugang zu einer Fachhochschule/Pädagogischen Hochschule. Zudem kann man sich mit dem Passerelle-Lehrgang auf eine Ergänzungsprüfung vorbereiten, die zum Studium an einer Eidgenössischen Technischen Hochschule oder an einer Universität berechtigt.

Gymnasium, Berufs- oder Fachmaturität

  • Welche Maturität passt zu mir?
  • Was spricht für eine lehrbegleitende Berufsmaturität und was für die Fachmaturität? 
  • Was für die Kanti, respektive für die Gymnasiale Maturität?

Im Input-Video sind drei Jugendliche mit unterschiedlichen Wunschberufen zu sehen, die Informationen zu den verschiedenen Maturitäten erhalten und erfahren, welcher Ausbildungsweg für sie ideal geeignet ist.

Lektionen-Tabelle

Rechtliche Grundlagen

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