Ausbildungsfinanzierung
Stipendien
Stipendien werden für Erstausbildungen einschliesslich zugehöriger Vorbildungen, die vor dem erfüllten 45. Altersjahr aufgenommen werden, ausgerichtet und müssen nicht zurückbezahlt werden.
- Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie im Merkblatt zu Stipendien und Studiendarlehen.
- Das Antragsformular für das Ausbildungsjahr 2024 kann heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist uns per Post zuzustellen.
- Die Ausbildungsbestätigung für Lehrbetriebe ist dem Stipendiengesuch beizulegen.
- Zur provisorischen Berechnung des Stipendienbeitrages können Sie den
Stipendienrechner herunterladen. Planen Sie eine Ausbildung zu absolvieren, können Sie bei der Stipendienstelle zudem eine provisorische Vorberechnung beantragen. Melden Sie sich hierzu bei der Stipendienstelle. Das ausgefüllte Gesuchsformular können Sie uns per Post oder perE-Mail zustellen. - Für weitere Unterstützungsmöglichkeiten können private Stiftungen angefragt werden.
Studiendarlehen
Studiendarlehen werden für Erstausbildungen nach dem 45. Altersjahr, für Zweitausbildungen samt zugehörigen Vorbildungen und für Weiterbildungen ausgerichtet. Sie können auch als Ergänzung zu Stipendien gewährt werden, wenn diese zur Ausbildungsfinanzierung offensichtlich nicht ausreichen.
Studiendarlehen müssen zwei Jahre nach Beendigung der Ausbildung verzinst und innerhalb von zehn Jahren zurückbezahlt werden.
Das Antragsformular für das Ausbildungsjahr 2024 kann heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist uns per Post zuzustellen.
Termine für Stipendien und Studiendarlehen
Gesuche müssen jährlich mit dem amtlichen Formular eingereicht werden:
- bei Ausbildungsbeginn zwischen Mai und Oktober bis spätestens zum darauffolgenden 1. Dezember
- bei Ausbildungsbeginn zwischen November und April bis spätestens zum darauffolgenden 1. Juni
- Auf verspätet eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen bilden das Gesetz über Ausbildungsbeiträge und die dazugehörende
Schulgeldbeiträge
Berufsprüfungen / Höhere Fachprüfungen
Der Bund unterstützt Vorbereitungskurse, die zu eidgenössisch anerkannten Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen führen. Auf der Website des Bundes finden Sie die Liste der beitragsberechtigten Kurse sowie weitere Informationen.
Höhere Fachschulen
Für Personen aus dem Kanton Schwyz, die eine Höhere Fachschule absolvieren, übernimmt der Kanton zum Teil die Schulgelder. Diese Schulgeldübernahme ist in der interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HFSV) geregelt.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Schulgeldbeiträgen an Herrn Bruno Betschart,