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Geheime Wahlen für die Gerichte a) des Präsidenten und von drei Mitgliedern des Kantonsgerichts b) von sieben Mitgliedern des Verwaltungsgerichts c) des Präsidenten und von neun Mitgliedern des Strafgerichts d) des Präsidenten und von drei Mitgliedern des Zwangsmassnahmengerichts

Traktandum 4: Geheime Wahlen für die Gerichte a) des Präsidenten und von drei Mitgliedern des Kantonsgerichts b) von sieben Mitgliedern des Verwaltungsgerichts c) des Präsidenten und von neun Mitgliedern des Strafgerichts d) des Präsidenten und von drei Mitgliedern des Zwangsmassnahmengerichts

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