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Liegenschaftenschätzung

Die Abteilung Liegenschaftenschätzung schätzt gemäss § 155 des Steuergesetzes (StG) des Kantons Schwyz  die Liegenschaften im Kanton Schwyz.

Bei den steueramtlichen Schätzungen werden der Vermögenssteuerwert von Grundstücken (StG § 42 b Grundstücke) und je nach Wohnsituation der Eigentümer, der Eigenmietwert (StG § 22 e Erträge aus unbeweglichem Vermögen) für selbstgenutzten Wohnraum zu 65 % in Form von selbstständig anfechtbaren Verfügungen erstellt.

Die Abteilung Liegenschaftenschätzung ist bestrebt, stets korrekte Schätzungen auszufertigen.

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