Vollzugs- und Bewährungsdienste / Inkasso
Aufgaben
- Vollzug und Inkasso der Entscheide der kantonalen Strafgerichts- und Strafverfolgungsbehörden sowie der nach dem Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 20.3.1981 (IRSG) vollstreckbar erklärten ausländischen Strafentscheide gemäss § 159 Abs. 2 StPO, der Entscheide der Militärgerichte (Art. 68 MStV)
- Abtretung von Vollzügen an andere Behörden und die Übernahme von Vollzügen von anderen Behörden
- Anwendung des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen
- Einweisung der Verurteilten in Anstalten etc., den Verkehr mit den Vollzugsanstalten und den Verurteilten, das Entscheiden über die diversen Vollzugsmodalitäten
- Prüfung der bedingten Entlassung und der Rückversetzung
- Einzug der Strafvollzugs- und Massnahmekosten
- Stellen von Löschungsanträgen betr. Urteile im Strafregister sowie betr. DNA-Profilgesetz
- Depotverwaltungen
- Verwertungen
- Durchführung der gesetzlich angeordneten Bewährungshilfe bei (teil)bedingten Strafen (Geldstrafen, Gemeinnützige Arbeit, Freiheitsstrafen/Art. 44 Abs. 2 StGB), ambulanten Massnahmen (Art. 63 Abs. 2 StGB), bedingter Entlassung aus dem Straf- und stationären Massnahmenvollzug (Art. 87 Abs. 2 und 62 Abs. 3 StGB)
- Kontrolle von gerichtlich angeordneten Weisungen / Art. 94 StGB
- Abklärungen über die soziale Situation (Sozialbericht) während des Strafverfahrens und Strafvollzugs im Auftrag der Gerichte und Strafvollzugsbehörde / Art. 95 Abs. 1 resp. 93 Abs. 3 StGB
- freiwillige soziale Betreuung für die Dauer des Strafverfahrens/Strafvollzugs / Art. 96 StGB