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Vollzugs- und Bewährungsdienste / Inkasso

Aufgaben

  • Vollzug und Inkasso der Entscheide der kantonalen Strafgerichts- und Strafverfolgungsbehörden sowie der nach dem Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 20.3.1981 (IRSG) vollstreckbar erklärten ausländischen Strafentscheide gemäss § 159 Abs. 2 StPO, der Entscheide der Militärgerichte (Art. 68 MStV)
  • Abtretung von Vollzügen an andere Behörden und die Übernahme von Vollzügen von anderen Behörden
  • Anwendung des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen
  • Einweisung der Verurteilten in Anstalten etc., den Verkehr mit den Vollzugsanstalten und den Verurteilten, das Entscheiden über die diversen Vollzugsmodalitäten
  • Prüfung der bedingten Entlassung und der Rückversetzung
  • Einzug der Strafvollzugs- und Massnahmekosten
  • Stellen von Löschungsanträgen betr. Urteile im Strafregister sowie betr. DNA-Profilgesetz
  • Depotverwaltungen
  • Verwertungen
  • Durchführung der gesetzlich angeordneten Bewährungshilfe bei (teil)bedingten Strafen (Geldstrafen, Gemeinnützige Arbeit, Freiheitsstrafen/Art. 44 Abs. 2 StGB), ambulanten Massnahmen (Art. 63 Abs. 2 StGB), bedingter Entlassung aus dem Straf- und stationären Massnahmenvollzug (Art. 87 Abs. 2 und 62 Abs. 3 StGB)
  • Kontrolle von gerichtlich angeordneten Weisungen / Art. 94 StGB
  • Abklärungen über die soziale Situation (Sozialbericht) während des Strafverfahrens und Strafvollzugs im Auftrag der Gerichte und Strafvollzugsbehörde / Art. 95 Abs. 1 resp. 93 Abs. 3 StGB
  • freiwillige soziale Betreuung für die Dauer des Strafverfahrens/Strafvollzugs / Art. 96 StGB

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