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Nachteilsausgleich

Unter einem Nachteilsausgleich versteht man Massnahmen, die Lernenden mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen helfen sollen, bestehende Nachteile auszugleichen. Dabei darf keine Bevorzugung entstehen – der Nachteilsausgleich darf die erbrachte Leistung im erlernten Beruf nicht verfälschen.

Lernende, die aufgrund einer Behinderung, Beeinträchtigung (z  B. Legasthenie, Dyskalkulie, ADHS), eines Unfalls oder einer Krankheit benachteiligt sind, können für die Lernorte (Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse) sowie für das Qualifikationsverfahren einen Nachteilsausgleich beantragen.

Nachteilsausgleiche können sowohl während der Ausbildung im schulischen Bereich als auch für das Qualifikationsverfahren gewährt werden.

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