Rechtliche Grundlagen für die digitale Verwaltung
Vernehmlassung zum Erlass des Gesetzes über die digitale Verwaltung
Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zum Entwurf des neuen Gesetzes über die digitale Verwaltung eröffnet. Dieses zukunftsweisende Gesetz soll das bestehende E-Government-Gesetz aus dem Jahr 2009 ablösen und den rechtlichen Rahmen für die digitale Transformation der Verwaltung schaffen.
Verankerung digitaler Prinzipien
Das Gesetz über die digitale Verwaltung verfolgt das Ziel, moderne und effiziente digitale Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bereitzustellen. Dabei werden zentrale Prinzipien wie «digital first» und «once-only» verankert. Zudem sollen Basisdienste wie ein digitales Onlineserviceportal sowie eine zentrale Benutzer- und Zugriffsverwaltung eingeführt werden. Die rechtlichen Grundlagen für die Digitalisierung physischer Dokumente und ein modernes Datenmanagement sind ebenfalls Bestandteil des Gesetzesentwurfs.
Grundlagen für die digitale Entwicklung schaffen
Bereits im November 2022 hat der Regierungsrat die Strategie «Digitale Verwaltung Schwyz 2032» verabschiedet, welche die bisherige E-Government-Strategie ablöst. Mit dem neuen Gesetz sollen nun die notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um diese Strategie erfolgreich umzusetzen. Es soll insgesamt eine breite und fundierte gesetzliche Basis für zukünftige digitale Entwicklungen bereitgestellt werden. Im Rahmen der digitalen Transformation strebt der Kanton eine schlanke, bürgernahe und wirtschaftsfreundliche Verwaltung an, die den Anforderungen der modernen Gesellschaft gerecht wird. Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung werden sorgfältig geprüft und fliessen in die weitere Ausarbeitung des Gesetzes ein. Die Vernehmlassung dauert bis am 15. Mai 2025.
Die Vernehmlassungsteilnehmer sind eingeladen, ihre Stellungnahme über die kantonale E-Vernehmlassungsplattform www.e-mitwirkung.sz.ch zu erfassen, um eine effiziente Auswertung sicherzustellen.
Finanzdepartement
Regierungsrat Herbert Huwiler
Vorsteher Finanzdepartement
+41 41 819 23 00
(erreichbar: Donnerstag, 20. Februar 2025, 11.00–12.00 Uhr)