Börseneinbruch senkte steuerbares Vermögen
Steuerstatistik 2022 des Kantons Schwyz
Die vom Finanzdepartement publizierte Steuerstatistik für das Jahr 2022 zeigt bei den natürlichen Personen eine erfreuliche Zunahme beim steuerbaren Einkommen, während das Vermögen aufgrund der rückläufigen Börse abnahm. Bei den juristischen Personen war der Gewinn aufgrund eines Systemwechsels im Vergleich zum Vorjahr rückläufig, während das Kapital anstieg.
Die Schwyzer Steuerstatistik wird auf der Grundlage eines nahezu vollständigen Veranlagungsstandes erstellt. Das neueste Zahlenwerk zur Steuerperiode 2022 gibt interessanten Aufschluss über Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen sowie Gewinn und Kapital der juristischen Personen im Kanton.
Einkommensanstieg und Vermögensrückgang aufgrund Börsenverlauf
Das steuerbare Einkommen der Personen mit ganzjährigem Wohnsitz im Kanton hat sich 2022 gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 2.25 % auf 8.348 Mia. Franken erhöht. Infolge rückläufiger Börse reduzierte sich hingegen das steuerbare Vermögen um 4.72 % auf 138.766 Mia. Über ein Einkommen von mindestens einer Million Franken verfügten 678 (+39) Personen. Die Zahl der Vermögensmillionäre blieb mit 12'310 (+3) nahezu unverändert. Deutlich erhöht hat sich die Anzahl der Personen ohne steuerbares Einkommen. 11'148 (+4113) Personen bzw. 11.50 % aller im Kanton Schwyz ganzjährig wohnhaften Steuerpflichtigen weisen kein Einkommen auf. Dieser markante Anstieg ist auf den per 2022 neu eingeführten Entlastungsabzug (zusätzlichen Sozialabzug) zurückzuführen. Der Anteil der Personen ohne steuerbares Vermögen hat von 55.04 % auf 54.59 % leicht abgenommen. Die 12'310 (12.70 %) Vermögensmillionäre halten zusammen 128.718 Mia. Franken oder 92.76 % des gesamten steuerbaren Vermögens.
Systembedingte Gewinnabnahme bei gleichzeitigem Kapitalanstieg
Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl juristischer Personen um 564 (3.63 %) auf 16'107 weiter an. Der steuerbare Gewinn nach Beteiligungsabzug beträgt gesamthaft 3.108 Mia. Franken, was einer Abnahme um 23.09 % entspricht. Dieser starke Rückgang ist vor allem auf die Sondersteuer zurückzuführen, welche aufgrund der Abschaffung der privilegierten Steuerstatus bestimmter Gesellschaften noch bis Ende 2024 möglich ist. Frühere Statusgesellschaften können beim Wechsel in die ordentliche Besteuerung während einer beschränkten Zeit ihre stillen Reserven zu einem Sondersatz aufdecken und besteuern lassen. Der Gewinnrückgang ist vor allem bei den gewinnstärksten juristischen Personen zu verorten, welche im Vorjahr noch ausserordentlich hohe Gewinne ausgewiesen haben. Das steuerbare Kapital nahm hingegen um 6.03 % zu und beträgt 82.583 Mia. Franken. 283 (-32) juristische Personen weisen einen Gewinn von über 1 Mio. Franken aus. Ihr Anteil am kantonal steuerbaren Gewinn beträgt 79.12 %. Die Anzahl der juristischen Personen ohne steuerbaren Gewinn erhöhte sich um 496 auf 9666 (60.01 %). 2452 juristische Personen (+160) weisen ein steuerbares Kapital von über 1 Mio. Franken aus. Während 1300 bzw. 8.07 % juristische Personen (-21) über kein steuerbares Kapital verfügen, weisen 797 juristische Personen (4.95 %) ein Kapital über 5 Mio. Franken auf. Ihr Anteil am gesamten steuerbaren Kapital beträgt 93.06 %.
Finanzdepartement
Markus Kempf
Ressortleiter Logistik
kantonale Steuerverwaltung
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