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Kanton Schwyz unterstützt Startup-Firmen mit Überbrückungskrediten

Regierungsrat nimmt an Bürgschaftsprogramm des Bundes teil

(VD/i) Aufgrund der spezifischen Geschäftsmodelle konnten Startup-Firmen bisher nur sehr eingeschränkt auf die Covid-19-Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen. Nun hat der Bund ein Bürgschaftsprogramm gestartet. Der Regierungsrat hat beschlossen, daran teilzunehmen und junge, innovative Schwyzer Unternehmen zu unterstützen. Zusammen mit dem Bund bürgt der Kanton Schwyz für Liquiditätshilfen zugunsten von Startup-Firmen im Umfang von 7.5 Mio. Franken.

Neben den etablierten Firmen sind Startups ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Schweizer Wirtschaft. Bisher konnten Startups kaum auf die Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen, da nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz berechtigt waren, einen Überbrückungskredit des Bundes zu beantragen. Startups verfügen oftmals nicht über einen Jahresumsatz, da sie aufgrund ihrer Innovation viel in Forschung und Entwicklung investieren und Umsätze erst zu einem späteren Zeitpunkt anfallen. Folglich geht es bei diesen Unternehmen nicht darum, einen plötzlichen Umsatzverlust auszugleichen. Vielmehr sind sie vom Rückzug von Investoren oder von verzögerten Finanzierungsrunden betroffen.

Der Bund hat am 22. April 2020 entschieden, Startup-Firmen, die aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Engpässe aufweisen, in stärkerem Masse zu unterstützen. Davon profitieren sollen jene innovativen Startups, die gute Prognosen haben, nach der Krise wieder Fuss zu fassen. Konkret geht es darum, dass der Bund 65% und der Kanton die restlichen 35% eines Überbrückungskredits an diese Firmen verbürgt. Basierend auf der vom Bund gesprochenen Lösung hat der Regierungsrat beschlossen, insgesamt Kredite im Umfang von maximal 2.5 Mio. Franken abzusichern. Zusammen mit den Bürgschaften des Bundes von 5.0 Mio. Franken können somit Kredite von rund 7.5 Mio. Franken verbürgt werden.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle jungen Firmen mit einem skalierbaren Geschäftsmodell auf der Basis von innovativer Technologie. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen nach dem 1. Januar 2010 gegründet wurde, den Sitz im Kanton Schwyz hat, grundsätzlich wirtschaftlich stabil ist, jetzt aber aufgrund der COVID-19-Pandemie erhebliche Einbussen verzeichnet. Anders als beim normalen Verfahren für KMU-Bürgschaften können die Startup-Unternehmen über die Webseite https://covid19.easygov.swiss/fuer-startups/ bis spätestens am 31. August 2020 einen Bürgschaftsantrag stellen.

Dieser wird digital dem kantonalen Amt für Wirtschaft zugestellt und dort unter Einbezug von externen Experten evaluiert und beurteilt. Abschliessend entscheidet die vom Bund beauftragte Bürgschaftsgenossenschaft Ost-Süd. Ein positiver Entscheid dient dann als Grundlage für das Startup-Unternehmen, um bei einer Geschäftsbank einen verbürgten Kredit zu beantragen.

Volkswirtschaftsdepartement


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