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Regierungsrat beantragt 4.5 Mio. Franken zur Unterstützung von Covid-19-Härtefällen

Dringliche Beratung im Kantonsrat

(Stk/i) Der Regierungsrat beantragt beim Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung von 4.5 Mio. Franken zur Unterstützung von Unternehmen, die besonders hart von der Corona-Pandemie getroffen worden sind. Damit kann potenziell auf Bundesmittel zurückgegriffen und Schwyzer Härtefälle können mit insgesamt rund 13 Mio. Franken unterstützt werden.

Die Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie treffen die Wirtschaft des Kantons Schwyz empfindlich. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen haben Bund, Kanton und Geschäftsbanken seit Mitte März 2020 zahlreiche Massnahmen getroffen. Zu nennen sind insbesondere die Kurzarbeitsentschädigung, die Corona-Erwerbsausfall-Entschädigung, die Covid-19-Kredite, das Startup-Bürgschaftsprogramm sowie das kantonale Impulsprogramm «Hopp Schwyz».

Ergänzende Massnahme für Härtefälle
Gleichwohl nimmt das Risiko von Härtefällen aufgrund der langen Dauer der Pandemie zu. Als Härtefälle werden Unternehmen bezeichnet, welche wirtschaftlich besonders stark von den Folgen der Pandemie betroffen sind und durch die bisherigen Unterstützungsmassnahmen nicht oder nicht ausreichend erfasst wurden. Primäres Ziel ist die Sicherung von Arbeitsplätzen in Unternehmen, welche vor der Pandemie profitabel und überlebensfähig waren. An Unterstützungsmassnahmen zugunsten dieser sogenannten Härtefälle will sich der Bund massgeblich beteiligen. Gleichzeitig legt er die Mindestvoraussetzungen fest, wann Unternehmen unter die Härtefallregelung fallen.

Bis zu 13 Mio. Franken Beitragsleistungen
Der Regierungsrat beantragt vom Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung von 4.5 Mio. Franken für die kantonalen Härtefallmassnahmen. Am Folgetag zur Beschlussfassung durch den Regierungsrat hat der Bundesrat am 18. November 2020 entschieden, seine Beitragsleistung von 200 Mio. Franken auf 680 Mio. Franken zu erhöhen. Bis 200 Mio. Franken beteiligt er sich zu 50 Prozent an den kantonalen Härtefallmassnahmen, danach zu 80 Prozent. Mit der vom Regierungsrat beantragten Ausgabenbewilligung können im Kanton Schwyz Härtefälle mit einer Gesamtsumme von 13.17 Mio. Franken (Bund: 8.67 Mio. Franken; Kanton 4.5 Mio. Franken) unterstützt und zahlreiche Arbeitsplätze erhalten werden. Die Unterstützung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen verfügt der Kanton Schwyz mit dem Wirtschaftsförderungsgesetz bereits über eine rechtliche Grundlage für die Teilnahme am Härtefallprogramm. Aus diesem Grund kann der Kanton Schwyz die Härtefallmassnahmen zeitnah umsetzen.

Schnelle Unterstützung notwendig
Die betroffenen Unternehmen mussten im Verlauf der Pandemie empfindliche Einbussen hinnehmen und sind entsprechend auf rasche Liquiditätshilfen angewiesen. Aufgrund der Dringlichkeit beantragt der Regierungsrat beim Kantonsrat die erforderliche Ausgabenbewilligung, bevor der Bundesrat die entsprechende Regelung auf Bundesstufe in Kraft gesetzt hat. Dies mit dem Ziel, dass der Ausgabenbeschluss bereits in der Kantonsratssession vom 16. Dezember beraten werden kann. Auf diese Weise könnten bereits im Januar 2021 die ersten Gesuche von Schwyzer Härtefällen bearbeitet werden. Zuständig für die Behandlung der Gesuche ist das Volkswirtschaftsdepartement.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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